Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 289

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Kupfer für eigentliches Geld, sondern nur für Waare gehalten: weil von      
  02 dem ersteren zu wenig, vom anderen zu viel da ist, um es leicht in Umlauf      
  03 zu bringen und dennoch in so kleinen Theilen zu haben, als zum      
  04 Umsatz gegen Waare, oder eine Menge derselben im kleinsten Erwerb      
  05 nöthig ist. Silber (weniger oder mehr mit Kupfer versetzt) wird daher      
  06 im großen Verkehr der Welt für das eigentliche Material des Geldes und      
  07 den Maßstab der Berechnung aller Preise genommen; die übrigen Metalle      
  08 (noch viel mehr also die unmetallischen Materien) können nur in einem      
  09 Volk von kleinem Verkehr statt finden. - Die erstern beiden, wenn sie nicht      
  10 bloß gewogen, sondern auch gestempelt, d. i. mit einem Zeichen, für wie      
  11 viel sie gelten sollen, versehen worden, sind gesetzliches Geld, d. i. Münze.      
           
  12 "Geld ist also (nach Adam Smith) derjenige Körper, dessen Veräußerung      
  13 das Mittel und zugleich der Maßstab des Fleißes ist, mit welchem      
  14 Menschen und Völker unter einander Verkehr treiben." - Diese      
  15 Erklärung führt den empirischen Begriff des Geldes dadurch auf den intellectuellen      
  16 hinaus, daß sie nur auf die Form der wechselseitigen Leistungen      
  17 im belästigten Vertrage sieht (und von dieser ihrer Materie abstrahirt),      
  18 und so auf Rechtsbegriff in der Umsetzung des Mein und Dein      
  19 ( commutatio late sic dicta ) überhaupt, um die obige Tafel einer dogmatischen      
  20 Eintheilung a priori, mithin der Metaphysik des Rechts als eines      
  21 Systems angemessen vorzustellen.      
           
  22
II
     
  23
Was ist ein Buch?
     
           
  24 Ein Buch ist eine Schrift (ob mit der Feder oder durch Typen, auf      
  25 wenig oder viel Blättern verzeichnet, ist hier gleichgültig), welche eine      
  26 Rede vorstellt, die jemand durch sichtbare Sprachzeichen an das Publicum      
  27 hält. - Der, welcher zu diesem in seinem eigenen Namen spricht, heißt      
  28 der Schriftsteller ( autor ). Der, welcher durch eine Schrift im Namen      
  29 eines Anderen (des Autors) öffentlich redet, ist der Verleger. Dieser,      
  30 wenn er es mit Jenes seiner Erlaubniß thut, ist der rechtmäßige; thut er      
  31 es aber ohne dieselbe, der unrechtmäßige Verleger, d. i. der Nachdrucker.      
  32 Die Summe aller Copeien der Urschrift (Exemplare) ist der Verlag.      
           
  33
Der Büchernachdruck ist von rechtswegen verboten.
     
           
  34 Schrift ist nicht unmittelbar Bezeichnung eines Begriffs (wie      
  35 etwa ein Kupferstich, der als Porträt, oder ein Gypsabguß, der als die      
           
     

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