Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 228 |
|||||||
Zeile:
|
Text (Kant):
|
|
|
||||
01 | Angemessenheit des Verfahrens zur Schuldigkeit hat gar keinen rechtlichen | ||||||
02 | Effect. - Die gütige Vergeltung ( remuneratio s. repensio benefica ) | ||||||
03 | steht zur That in gar keinem Rechtsverhältniß. | ||||||
04 | Die guten oder schlimmen Folgen einer schuldigen Handlung | ||||||
05 | - imgleichen die Folgen der Unterlassung einer verdienstlichen | ||||||
06 | können dem Subject nicht zugerechnet werden ( modus imputationis | ||||||
07 | tollens ). | ||||||
08 | Die guten Folgen einer verdienstlichen - imgleichen die | ||||||
09 | schlimmen Folgen einer unrechtmäßigen Handlung können dem Subject | ||||||
10 | zugerechnet werden ( modus imputationis ponens ). | ||||||
11 | Subjectiv ist der Grad der Zurechnungsfähigkeit ( imputabilitas ) | ||||||
12 | der Handlungen nach der Größe der Hindernisse zu schätzen, | ||||||
13 | die dabei haben überwunden werden müssen. - Je größer die Naturhindernisse | ||||||
14 | (der Sinnlichkeit), je kleiner das moralische Hinderni | ||||||
15 | (der Pflicht), desto mehr wird die gute That zum Verdienst angerechnet; | ||||||
16 | z. B. wenn ich einen mir ganz fremden Menschen mit meiner | ||||||
17 | beträchtlichen Aufopferung aus großer Noth rette. | ||||||
18 | Dagegen: je kleiner das Naturhinderniß, je größer das Hinderni | ||||||
19 | aus Gründen der Pflicht, desto mehr wird die Übertretung (als | ||||||
20 | Verschuldung) zugerechnet. - Daher der Gemüthszustand, ob das | ||||||
21 | Subject die That im Affect, oder mit ruhiger Überlegung verübt | ||||||
22 | habe, in der Zurechnung einen Unterschied macht, der Folgen hat. | ||||||
[ Seite 227 ] [ Seite 229 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |