Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 457

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 sein; auch mögen die Eigenschaften, die wir dem dadurch gedachten      
  02 Wesen beilegen, objectiv gebraucht, einen Anthropomorphism in sich verbergen:      
  03 die Absicht ihres Gebrauchs ist auch nicht, seine für uns unerreichbare      
  04 Natur, sondern uns selbst und unseren Willen darnach bestimmen zu      
  05 wollen. So wie wir eine Ursache nach dem Begriffe, den wir von der Wirkung      
  06 haben, (aber nur in Ansehung ihrer Relation zu dieser) benennen,      
  07 ohne darum die innere Beschaffenheit derselben durch die Eigenschaften,      
  08 die uns von dergleichen Ursachen einzig und allein bekannt und durch Erfahrung      
  09 gegeben werden müssen, innerlich bestimmen zu wollen; so wie      
  10 wir z. B. der Seele unter andern auch eine vim locomotivam beilegen,      
  11 weil wirklich Bewegungen des Körpers entspringen, deren Ursache in ihren      
  12 Vorstellungen liegt, ohne ihr darum die einzige Art, wie wir bewegende      
  13 Kräfte kennen, (nämlich durch Anziehung, Druck, Stoß, mithin Bewegung,      
  14 welche jederzeit ein ausgedehntes Wesen voraussetzen) beilegen zu      
  15 wollen: - eben so werden wir Etwas, das den Grund der Möglichkeit      
  16 und der praktischen Realität, d. i. der Ausführbarkeit, eines nothwendigen      
  17 moralischen Endzwecks enthält, annehmen müssen; dieses aber nach Beschaffenheit      
  18 der von ihm erwarteten Wirkung uns als ein weises, nach moralischen      
  19 Gesetzen die Welt beherrschendes Wesen denken können und der      
  20 Beschaffenheit unserer Erkenntnißvermögen gemäß als von der Natur unterschiedene      
  21 Ursache der Dinge denken müssen, um nur das Verhältniß      
  22 dieses alle unsere Erkenntnißvermögen übersteigenden Wesens zum Objecte      
  23 unserer praktischen Vernunft auszudrücken: ohne doch dadurch die      
  24 einzige uns bekannte Causalität dieser Art, nämlich einen Verstand und      
  25 Willen, ihm darum theoretisch beilegen, ja selbst auch nur die an ihm gedachte      
  26 Causalität in Ansehung dessen, was für uns Endzweck ist, als in      
  27 diesem Wesen selbst von der Causalität in Ansehung der Natur (und deren      
  28 Zweckbestimmungen überhaupt) objectiv unterscheiden zu wollen, sondern      
  29 diesen Unterschied nur als subjectiv nothwendig für die Beschaffenheit unseres      
  30 Erkenntnißvermögens und gültig für die reflectirende, nicht für die      
  31 objectiv bestimmende Urtheilskraft annehmen können. Wenn es aber auf      
  32 das Praktische ankommt, so ist ein solches regulatives Princip (für die      
  33 Klugheit oder Weisheit): dem, was nach Beschaffenheit unserer Erkenntnißvermögen      
  34 von uns auf gewisse Weise allein als möglich gedacht werden      
  35 kann, als Zwecke gemäß zu handeln, zugleich constitutiv, d. i. praktisch      
  36 bestimmend; indeß eben dasselbe als Princip die objective Möglichkeit der      
  37 Dinge zu beurtheilen keinesweges theoretisch=bestimmend (daß nämlich      
           
     

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