Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 449 |
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01 | lauter leblosen, oder zwar zum Theil aus lebenden, aber vernunftlosen | ||||||
02 | Wesen, so würde das Dasein einer solchen Welt gar keinen Werth haben, | ||||||
03 | weil in ihr kein Wesen existirte, das von einem Werthe den mindesten | ||||||
04 | Begriff hat. Wären dagegen auch vernünftige Wesen, deren Vernunft | ||||||
05 | aber den Werth des Daseins der Dinge nur im Verhältnisse der Natur | ||||||
06 | zu ihnen (ihrem Wohlbefinden) zu setzen, nicht aber sich einen solchen ursprünglich | ||||||
07 | (in der Freiheit) selbst zu verschaffen im Stande wäre: so | ||||||
08 | wären zwar (relative) Zwecke in der Welt, aber kein (absoluter) Endzweck, | ||||||
09 | weil das Dasein solcher vernünftigen Wesen doch immer zwecklos sein | ||||||
10 | würde. Die moralischen Gesetze aber sind von der eigenthümlichen Beschaffenheit, | ||||||
11 | daß sie etwas als Zweck ohne Bedingung, mithin gerade so, | ||||||
12 | wie der Begriff eines Endzwecks es bedarf, für die Vernunft vorschreiben: | ||||||
13 | und die Existenz einer solchen Vernunft, die in der Zweckbeziehung ihr | ||||||
14 | selbst das oberste Gesetz sein kann, mit andern Worten die Existenz vernünftiger | ||||||
15 | Wesen unter moralischen Gesetzen, kann also allein als Endzweck | ||||||
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