Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 449

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 lauter leblosen, oder zwar zum Theil aus lebenden, aber vernunftlosen      
  02 Wesen, so würde das Dasein einer solchen Welt gar keinen Werth haben,      
  03 weil in ihr kein Wesen existirte, das von einem Werthe den mindesten      
  04 Begriff hat. Wären dagegen auch vernünftige Wesen, deren Vernunft      
  05 aber den Werth des Daseins der Dinge nur im Verhältnisse der Natur      
  06 zu ihnen (ihrem Wohlbefinden) zu setzen, nicht aber sich einen solchen ursprünglich      
  07 (in der Freiheit) selbst zu verschaffen im Stande wäre: so      
  08 wären zwar (relative) Zwecke in der Welt, aber kein (absoluter) Endzweck,      
  09 weil das Dasein solcher vernünftigen Wesen doch immer zwecklos sein      
  10 würde. Die moralischen Gesetze aber sind von der eigenthümlichen Beschaffenheit,      
  11 daß sie etwas als Zweck ohne Bedingung, mithin gerade so,      
  12 wie der Begriff eines Endzwecks es bedarf, für die Vernunft vorschreiben:      
  13 und die Existenz einer solchen Vernunft, die in der Zweckbeziehung ihr      
  14 selbst das oberste Gesetz sein kann, mit andern Worten die Existenz vernünftiger      
  15 Wesen unter moralischen Gesetzen, kann also allein als Endzweck      
           
     

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