Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 416 |
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| 01 | Anhang. |
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| 02 | Methodenlehre der teleologischen Urtheilskraft. |
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| 03 | § 79. |
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| 04 | Ob die Teleologie als zur Naturlehre gehörend abgehandelt |
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| 05 | werden müsse. |
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| 06 | Eine jede Wissenschaft muß in der Encyklopädie aller Wissenschaften | ||||||
| 07 | ihre bestimmte Stelle haben. Ist es eine philosophische Wissenschaft, so | ||||||
| 08 | muß ihr ihre Stelle in dem theoretischen oder praktischen Theil derselben | ||||||
| 09 | und, hat sie ihren Platz im ersteren, entweder in der Naturlehre, so fern | ||||||
| 10 | sie das, was Gegenstand der Erfahrung sein kann, erwägt (folglich der | ||||||
| 11 | Körperlehre, der Seelenlehre und allgemeinen Weltwissenschaft), oder in | ||||||
| 12 | der Gotteslehre (von dem Urgrunde der Welt als Inbegriff aller Gegenstände | ||||||
| 13 | der Erfahrung) angewiesen werden. | ||||||
| 14 | Nun fragt sich: Welche Stelle gebührt der Teleologie? Gehört sie | ||||||
| 15 | zur (eigentlich sogenannten) Naturwissenschaft, oder zur Theologie? Eins | ||||||
| 16 | von beiden muß sein; denn zum Übergange aus einer in die andere kann | ||||||
| 17 | gar keine Wissenschaft gehören, weil dieser nur die Articulation oder Organisation | ||||||
| 18 | des Systems und keinen Platz in demselben bedeutet. | ||||||
| 19 | Daß sie in die Theologie als ein Theil derselben nicht gehöre, obgleich | ||||||
| 20 | in derselben von ihr der wichtigste Gebrauch gemacht werden kann, ist für | ||||||
| 21 | sich selbst klar. Denn sie hat Naturerzeugungen und die Ursache derselben | ||||||
| 22 | zu ihrem Gegenstande; und ob sie gleich auf die letztere, als einen | ||||||
| 23 | außer und über die Natur belegenen Grund (göttlichen Urheber) hinausweiset, | ||||||
| 24 | so thut sie dieses doch nicht für die bestimmende, sondern nur (um | ||||||
| 25 | die Beurtheilung der Dinge in der Welt durch eine solche Idee dem | ||||||
| 26 | menschlichen Verstande angemessen als regulatives Princip zu leiten) bloß | ||||||
| 27 | für die reflectirende Urtheilskraft in der Naturbetrachtung. | ||||||
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