Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 220

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 vorauszusetzen) erklären will: so ist Zweck der Gegenstand eines Begriffs,      
  02 sofern dieser als die Ursache von jenem (der reale Grund seiner Möglichkeit)      
  03 angesehen wird; und die Causalität eines Begriffs in Ansehung      
  04 seines Objects ist die Zweckmäßigkeit ( forma finalis ). Wo also nicht etwa      
  05 bloß die Erkenntniß von einem Gegenstande, sondern der Gegenstand selbst      
  06 (die Form oder Existenz desselben) als Wirkung nur als durch einen Begriff      
  07 von der letztern möglich gedacht wird, da denkt man sich einen Zweck.      
  08 Die Vorstellung der Wirkung ist hier der Bestimmungsgrund ihrer Ursache      
  09 und geht vor der letztern vorher. Das Bewußtsein der Causalität      
  10 einer Vorstellung in Absicht auf den Zustand des Subjects, es in demselben      
  11 zu erhalten, kann hier im Allgemeinen das bezeichnen, was man Lust      
  12 nennt; wogegen Unlust diejenige Vorstellung ist, die den Zustand der Vorstellungen      
  13 zu ihrem eigenen Gegentheile zu bestimmen (sie abzuhalten oder      
  14 wegzuschaffen) den Grund enthält.      
           
  15 Das Begehrungsvermögen, sofern es nur durch Begriffe, d. i. der      
  16 Vorstellung eines Zwecks gemäß zu handeln, bestimmbar ist, würde der      
  17 Wille sein. Zweckmäßig aber heißt ein Object, oder Gemüthszustand, oder      
  18 eine Handlung auch, wenn gleich ihre Möglichkeit die Vorstellung eines      
  19 Zwecks nicht nothwendig voraussetzt, bloß darum, weil ihre Möglichkeit      
  20 von uns nur erklärt und Begriffen werden kann, sofern wir eine Causalität      
  21 nach Zwecken, d. i. einen Willen, der sie nach der Vorstellung einer gewissen      
  22 Regel so angeordnet hätte, zum Grunde derselben annehmen. Die Zweckmäßigkeit      
  23 kann also ohne Zweck sein, sofern wir die Ursachen dieser Form      
  24 nicht in einem Willen setzen, aber doch die Erklärung ihrer Möglichkeit      
  25 nur, indem wir sie von einem Willen ableiten, uns begreiflich machen      
  26 können. Nun haben wir das, was wir beobachten, nicht immer nöthig      
  27 durch Vernunft (seiner Möglichkeit nach) einzusehen. Also können wir      
  28 eine Zweckmäßigkeit der Form nach, auch ohne daß wir ihr einen Zweck      
  29 (als die Materie des nexus finalis ) zum Grunde legen, wenigstens beobachten      
  30 und an Gegenständen, wiewohl nicht anders als durch Reflexion      
  31 bemerken.      
           
           
     

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