Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 217 |
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01 | allgemeine Mittheilbarkeit derselben sollte im Geschmacksurtheile der Vorstellung | ||||||
02 | des Gegenstandes zuerkannt werden, so würde ein solches Verfahren | ||||||
03 | mit sich selbst im Widerspruche stehen. Denn dergleichen Lust würde | ||||||
04 | keine andere, als die bloße Annehmlichkeit in der Sinnenempfindung sein | ||||||
05 | und daher ihrer Natur nach nur Privatgültigkeit haben können, weil sie | ||||||
06 | von der Vorstellung, wodurch der Gegenstand gegeben wird, unmittelbar | ||||||
07 | abhinge. | ||||||
08 | Also ist es die allgemeine Mittheilungsfähigkeit des Gemüthszustandes | ||||||
09 | in der gegebenen Vorstellung, welche als subjective Bedingung des | ||||||
10 | Geschmacksurtheils demselben zum Grunde liegen und die Lust an dem | ||||||
11 | Gegenstande zur Folge haben muß. Es kann aber nichts allgemein mitgetheilt | ||||||
12 | werden als Erkenntniß und Vorstellung, sofern sie zum Erkenntniß | ||||||
13 | gehört. Denn sofern ist die letztere nur allein objectiv und hat nur dadurch | ||||||
14 | einen allgemeinen Beziehungspunkt, womit die Vorstellungskraft Aller zusammenzustimmen | ||||||
15 | genöthigt wird. Soll nun der Bestimmungsgrund des | ||||||
16 | Urtheils über diese allgemeine Mittheilbarkeit der Vorstellung bloß subjectiv, | ||||||
17 | nämlich ohne einen Begriff vom Gegenstande, gedacht werden, so | ||||||
18 | kann er kein anderer als der Gemüthszustand sein, der im Verhältnisse | ||||||
19 | der Vorstellungskräfte zu einander angetroffen wird, sofern sie eine gegebene | ||||||
20 | Vorstellung auf Erkenntniß überhaupt beziehen. | ||||||
21 | Die Erkenntnißkräfte, die durch diese Vorstellung ins Spiel gesetzt | ||||||
22 | werden, sind hiebei in einem freien Spiele, weil kein bestimmter Begriff | ||||||
23 | sie auf eine besondere Erkenntnißregel einschränkt. Also muß der Gemüthszustand | ||||||
24 | in dieser Vorstellung der eines Gefühls des freien Spiels der Vorstellungskräfte | ||||||
25 | an einer gegebenen Vorstellung zu einem Erkenntnisse überhaupt | ||||||
26 | sein. Nun gehören zu einer Vorstellung, wodurch ein Gegenstand | ||||||
27 | gegeben wird, damit überhaupt daraus Erkenntniß werde, Einbildungskraft | ||||||
28 | für die Zusammensetzung des Mannigfaltigen der Anschauung und | ||||||
29 | Verstand für die Einheit des Begriffs, der die Vorstellungen vereinigt. | ||||||
30 | Dieser Zustand eines freien Spiels der Erkenntnißvermögen bei einer | ||||||
31 | Vorstellung, wodurch ein Gegenstand gegeben wird, muß sich allgemein | ||||||
32 | mittheilen lassen: weil Erkenntniß als Bestimmung des Objects, womit | ||||||
33 | gegebene Vorstellungen (in welchem Subjecte es auch sei) zusammen stimmen | ||||||
34 | sollen, die einzige Vorstellungsart ist, die für jedermann gilt. | ||||||
35 | Die subjective allgemeine Mittheilbarkeit der Vorstellungsart in | ||||||
36 | einem Geschmacksurtheile, da sie, ohne einen bestimmten Begriff vorauszusetzen, | ||||||
37 | statt finden soll, kann nichts anders als der Gemüthszustand in dem | ||||||
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