Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 217

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 allgemeine Mittheilbarkeit derselben sollte im Geschmacksurtheile der Vorstellung      
  02 des Gegenstandes zuerkannt werden, so würde ein solches Verfahren      
  03 mit sich selbst im Widerspruche stehen. Denn dergleichen Lust würde      
  04 keine andere, als die bloße Annehmlichkeit in der Sinnenempfindung sein      
  05 und daher ihrer Natur nach nur Privatgültigkeit haben können, weil sie      
  06 von der Vorstellung, wodurch der Gegenstand gegeben wird, unmittelbar      
  07 abhinge.      
           
  08 Also ist es die allgemeine Mittheilungsfähigkeit des Gemüthszustandes      
  09 in der gegebenen Vorstellung, welche als subjective Bedingung des      
  10 Geschmacksurtheils demselben zum Grunde liegen und die Lust an dem      
  11 Gegenstande zur Folge haben muß. Es kann aber nichts allgemein mitgetheilt      
  12 werden als Erkenntniß und Vorstellung, sofern sie zum Erkenntniß      
  13 gehört. Denn sofern ist die letztere nur allein objectiv und hat nur dadurch      
  14 einen allgemeinen Beziehungspunkt, womit die Vorstellungskraft Aller zusammenzustimmen      
  15 genöthigt wird. Soll nun der Bestimmungsgrund des      
  16 Urtheils über diese allgemeine Mittheilbarkeit der Vorstellung bloß subjectiv,      
  17 nämlich ohne einen Begriff vom Gegenstande, gedacht werden, so      
  18 kann er kein anderer als der Gemüthszustand sein, der im Verhältnisse      
  19 der Vorstellungskräfte zu einander angetroffen wird, sofern sie eine gegebene      
  20 Vorstellung auf Erkenntniß überhaupt beziehen.      
           
  21 Die Erkenntnißkräfte, die durch diese Vorstellung ins Spiel gesetzt      
  22 werden, sind hiebei in einem freien Spiele, weil kein bestimmter Begriff      
  23 sie auf eine besondere Erkenntnißregel einschränkt. Also muß der Gemüthszustand      
  24 in dieser Vorstellung der eines Gefühls des freien Spiels der Vorstellungskräfte      
  25 an einer gegebenen Vorstellung zu einem Erkenntnisse überhaupt      
  26 sein. Nun gehören zu einer Vorstellung, wodurch ein Gegenstand      
  27 gegeben wird, damit überhaupt daraus Erkenntniß werde, Einbildungskraft      
  28 für die Zusammensetzung des Mannigfaltigen der Anschauung und      
  29 Verstand für die Einheit des Begriffs, der die Vorstellungen vereinigt.      
  30 Dieser Zustand eines freien Spiels der Erkenntnißvermögen bei einer      
  31 Vorstellung, wodurch ein Gegenstand gegeben wird, muß sich allgemein      
  32 mittheilen lassen: weil Erkenntniß als Bestimmung des Objects, womit      
  33 gegebene Vorstellungen (in welchem Subjecte es auch sei) zusammen stimmen      
  34 sollen, die einzige Vorstellungsart ist, die für jedermann gilt.      
           
  35 Die subjective allgemeine Mittheilbarkeit der Vorstellungsart in      
  36 einem Geschmacksurtheile, da sie, ohne einen bestimmten Begriff vorauszusetzen,      
  37 statt finden soll, kann nichts anders als der Gemüthszustand in dem      
           
     

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