Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 197

     
           
 

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  01 beziehen und dadurch unmittelbar praktisch sein könnten;      
  02 für das Begehrungsvermögen die Vernunft, welche ohne Vermittelung      
  03 irgend einer Lust, woher sie auch komme, praktisch ist und demselben      
  04 als oberes Vermögen den Endzweck bestimmt, der zugleich das reine intellectuelle      
  05 Wohlgefallen am Objecte mit sich führt. - Der Begriff der      
  06 Urtheilskraft von einer Zweckmäßigkeit der Natur ist noch zu den Naturbegriffen      
  07 gehörig, aber nur als regulatives Princip des Erkenntnißvermögens,      
  08 obzwar das ästhetische Urtheil über gewisse Gegenstände (der      
  09 Natur oder der Kunst), welches ihn veranlaßt, in Ansehung des Gefühls      
  10 der Lust oder Unlust ein constitutives Princip ist. Die Spontaneität im      
  11 Spiele der Erkenntnißvermögen, deren Zusammenstimmung den Grund      
  12 dieser Lust enthält, macht den gedachten Begriff zur Vermittelung der      
  13 Verknüpfung der Gebiete des Naturbegriffs mit dem Freiheitsbegriffe in      
  14 ihren Folgen tauglich, indem diese zugleich die Empfänglichkeit des Gemüths      
  15 für das moralische Gefühl befördert. - Folgende Tafel kann die      
  16 Übersicht aller oberen Vermögen ihrer systematischen Einheit nach erleichtern*).      
           
           
    *)Man hat es bedenklich gefunden, daß meine Eintheilungen in der reinen Philosophie fast immer dreitheilig ausfallen. Das liegt aber in der Natur der Sache. Soll eine Eintheilung a priori geschehen, so wird sie entweder analytisch sein nach dem Satze des Widerspruchs; und da ist sie jederzeit zweitheilig ( quodlibet ens est aut A aut non A ). Oder sie ist synthetisch; und wenn sie in diesem Falle aus Begriffen a priori (nicht wie in der Mathematik aus der a priori dem Begriffe correspondirenden Anschauung) soll geführt werden, so muß nach demjenigen, was zu der synthetischen Einheit überhaupt erforderlich ist, nämlich 1) Bedingung, 2) ein Bedingtes, 3) der Begriff, der aus der Vereinigung des Bedingten mit seiner Bedingung entspringt, die Eintheilung nothwendig Trichotomie sein.      
           
     

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