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Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 177 |
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dem Inhalte nach, über die es keine andere (a priori) giebt, und die daher |
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die Eintheilung der Philosophie in die theoretische und praktische rechtfertigt. |
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Allein in der Familie der oberen Erkenntnißvermögen giebt es doch |
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noch ein Mittelglied zwischen dem Verstande und der Vernunft. Dieses |
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ist die Urtheilskraft, von welcher man Ursache hat nach der Analogie |
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zu vermuthen, daß sie eben sowohl, wenn gleich nicht eine eigene Gesetzgebung, |
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doch ein ihr eigenes Princip nach Gesetzen zu suchen, allenfalls |
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ein bloß subjectives, a priori in sich enthalten dürfte: welches, wenn ihm |
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gleich kein Feld der Gegenstände als sein Gebiet zustände, doch irgend |
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einen Boden haben kann und eine gewisse Beschaffenheit desselben, wofür |
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gerade nur dieses Princip geltend sein möchte. |
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Hierzu kommt aber noch (nach der Analogie zu urtheilen) ein neuer |
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Grund, die Urtheilskraft mit einer anderen Ordnung unserer Vorstellungskräfte |
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in Verknüpfung zu bringen, welche von noch größerer Wichtigkeit |
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zu sein scheint, als die der Verwandtschaft mit der Familie der Erkenntnißvermögen. |
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Denn alle Seelenvermögen oder Fähigkeiten können auf |
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die drei zurück geführt werden, welche sich nicht ferner aus einem gemeinschaftlichen |
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Grunde ableiten lassen: das Erkenntnißvermögen, das |
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Gefühl der Lust und Unlust und das Begehrungsvermögen*). |
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*)Es ist von Nutzen: zu Begriffen, welche man als empirische Principien braucht, wenn man Ursache hat zu vermuthen, daß sie mit dem reinen Erkenntnißvermögen a priori in Verwandtschaft stehen, dieser Beziehung wegen eine transscendentale Definition zu versuchen: nämlich durch reine Kategorieen, sofern diese allein schon den Unterschied des vorliegenden Begriffs von anderen hinreichend angeben. Man folgt hierin dem Beispiel des Mathematikers, der die empirischen Data seiner Aufgabe unbestimmt läßt und nur ihr Verhältniß in der reinen Synthesis derselben unter die Begriffe der reinen Arithmetik bringt und sich dadurch die Auflösung derselben verallgemeinert. - Man hat mir aus einem ähnlichen Verfahren (Krit. der prakt. V., S. 16 [ 9 ] der Vorrede) einen Vorwurf gemacht und die Definition des Begehrungsvermögens, als Vermögens durch seine Vorstellungen Ursache von der Wirklichkeit der Gegenstände dieser Vorstellungen zu sein, getadelt: weil bloße Wünsche doch auch Begehrungen wären, von denen sich doch jeder bescheidet, daß er durch dieselben allein ihr Object nicht hervorbringen könne. - Dieses aber beweiset nichts weiter, als daß es auch Begehrungen im Menschen gebe, wodurch derselbe mit sich selbst im Widerspruche steht: indem er durch seine Vorstellung allein zur Hervorbringung des Objects hinwirkt, von der er doch keinen Erfolg erwarten kann, weil er sich bewußt ist, daß seine mechanischen Kräfte (wenn ich die nicht psychologischen so nennen soll), die durch jene Vorstellung [Seitenumbruch] bestimmt werden müßten, um das Object (mithin mittelbar) zu bewirken, entweder nicht zulänglich sind, oder gar auf etwas Unmögliches gehen, z. B. das Geschehene ungeschehen zu machen ( O mihi praeteritos , etc.) oder im ungeduldigen Harren die Zwischenzeit bis zum herbeigewünschten Augenblick vernichten zu können. - Ob wir uns gleich in solchen phantastischen Begehrungen der Unzulänglichkeit unserer Vorstellungen (oder gar ihrer Untauglichkeit), Ursache ihrer Gegenstände zu sein, bewußt sind: so ist doch die Beziehung derselben als Ursache, mithin die Vorstellung ihrer Causalität in jedem Wunsche enthalten und vornehmlich alsdann sichtbar, wenn dieser ein Affect, nämlich Sehnsucht , ist. Denn diese beweisen dadurch, daß sie das Herz ausdehnen und welk machen und so die Kräfte erschöpfen, daß die Kräfte durch Vorstellungen wiederholentlich angespannt werden, aber das Gemüth bei der Rücksicht auf die Unmöglichkeit unaufhörlich wiederum in Ermattung zurück sinken lassen. Selbst die Gebete um Abwendung großer und, so viel man einsieht, unvermeidlicher Übel und manche abergläubische Mittel zu Erreichung natürlicherweise unmöglicher Zwecke beweisen die Causalbeziehung der Vorstellungen auf ihre Objecte, die sogar durch das Bewußtsein ihrer Unzulänglichkeit zum Effect von der Bestrebung dazu nicht abgehalten werden kann. - Warum aber in unsere Natur der Hang zu mit Bewußtsein leeren Begehrungen gelegt worden, das ist eine anthropologisch teleologische Frage. Es scheint: daß, sollten wir nicht eher, als bis wir uns von der Zulänglichkeit unseres Vermögens zu Hervorbringung eines Objects versichert hätten, zur Kraftanwendung bestimmt werden, diese großentheils unbenutzt bleiben würde. Denn gemeiniglich lernen wir unsere Kräfte nur dadurch allererst kennen, daß wir sie versuchen. Diese Täuschung in leeren Wünschen ist also nur die Folge von einer wohlthätigen Anordnung in unserer Natur. |
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