Kant: AA V, Kritik der praktischen ... , Seite 057 |
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| 01 | Willen, mithin immer nur aufs praktische Beziehung haben und weiter | ||||||
| 02 | hinaus sich kein Erkenntniß derselben anmaßen; was aber mit ihnen | ||||||
| 03 | in Verbindung noch sonst für Eigenschaften, die zur theoretischen Vorstellungsart | ||||||
| 04 | solcher übersinnlichen Dinge gehören, herbeigezogen werden | ||||||
| 05 | möchten, diese insgesammt alsdann gar nicht zum wissen, sondern nur | ||||||
| 06 | zur Befugniß (in praktischer Absicht aber gar zur Nothwendigkeit) sie anzunehmen | ||||||
| 07 | und vorauszusetzen gezählt werden, selbst da, wo man übersinnliche | ||||||
| 08 | Wesen (als Gott) nach einer Analogie, d. i. dem reinen Vernunftverhältnisse, | ||||||
| 09 | dessen wir in Ansehung der sinnlichen uns praktisch bedienen, | ||||||
| 10 | und so der reinen theoretischen Vernunft durch die Anwendung aufs Übersinnliche, | ||||||
| 11 | aber nur in praktischer Absicht, zum schwärmen ins Überschwengliche | ||||||
| 12 | nicht den mindesten Vorschub giebt. | ||||||
| 13 | Der Analytik der praktischen Vernunft |
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| 14 | Zweites Hauptstück. |
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| 15 | Von dem Begriffe eines Gegenstandes der reinen |
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| 16 | praktischen Vernunft. |
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| 17 | Unter dem Begriffe eines Gegenstandes der praktischen Vernunft | ||||||
| 18 | verstehe ich die Vorstellung eines Objects als einer möglichen Wirkung | ||||||
| 19 | durch Freiheit. Ein Gegenstand der praktischen Erkenntniß als einer solchen | ||||||
| 20 | zu sein, bedeutet also nur die Beziehung des Willens auf die Handlung, dadurch | ||||||
| 21 | er oder sein Gegentheil wirklich gemacht würde, und die Beurtheilung, | ||||||
| 22 | ob etwas ein Gegenstand der reinen praktischen Vernunft sei, oder nicht, ist | ||||||
| 23 | nur die Unterscheidung der Möglichkeit oder Unmöglichkeit, diejenige Handlung | ||||||
| 24 | zu wollen, wodurch, wenn wir das Vermögen dazu hätten (worüber die | ||||||
| 25 | Erfahrung urtheilen muß), ein gewisses Object wirklich werden würde. | ||||||
| 26 | Wenn das Object als der Bestimmungsgrund unseres Begehrungsvermögens | ||||||
| 27 | angenommen wird, so muß die physische Möglichkeit desselben | ||||||
| 28 | durch freien Gebrauch unserer Kräfte vor der Beurtheilung, ob es ein Gegenstand | ||||||
| 29 | der praktischen Vernunft sei oder nicht, vorangehen. Dagegen | ||||||
| 30 | wenn das Gesetz a priori als der Bestimmungsgrund der Handlung, mithin | ||||||
| 31 | diese als durch reine praktische Vernunft bestimmt betrachtet werden | ||||||
| 32 | kann, so ist das Urtheil, ob etwas ein Gegenstand der reinen praktischen | ||||||
| 33 | Vernunft sei oder nicht, von der Vergleichung mit unserem physischen | ||||||
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