Kant: AA V, Kritik der praktischen ... , Seite 056

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 obgleich ein möglicher, denkbarer, dennoch leerer Begriff. Nun verlange      
  02 ich aber auch dadurch nicht die Beschaffenheit eines Wesens, so fern      
  03 es einen reinen Willen hat, theoretisch zu kennen; es ist mir genug,      
  04 es dadurch nur als ein solches zu bezeichnen, mithin nur den Begriff der      
  05 Causalität mit dem der Freiheit (und was davon unzertrennlich ist, mit      
  06 dem moralischen Gesetze als Bestimmungsgrunde derselben) zu verbinden;      
  07 welche Befugniß mir vermöge des reinen, nicht empirischen Ursprungs des      
  08 Begriffs der Ursache allerdings zusteht, indem ich davon keinen anderen      
  09 Gebrauch, als in Beziehung auf das moralische Gesetz , das seine Realität      
  10 bestimmt, d. i. nur einen praktischen Gebrauch, zu machen mich befugt      
  11 halte.      
           
  12 Hätte ich mit Humen dem Begriffe der Causalität die objective Realität      
  13 im theoretischen Gebrauche nicht allein in Ansehung der Sachen an sich      
  14 selbst (des Übersinnlichen), sondern auch in Ansehung der Gegenstände der      
  15 Sinne genommen: so wäre er aller Bedeutung verlustig und als ein theoretisch      
  16 unmöglicher Begriff für gänzlich unbrauchbar erklärt worden, und,      
  17 da von nichts sich auch kein Gebrauch machen läßt, der praktische Gebrauch      
  18 eines theoretisch=nichtigen Begriffs ganz ungereimt gewesen. nun      
  19 aber der Begriff einer empirisch unbedingten Causalität theoretisch zwar      
  20 leer (ohne darauf sich schickende Anschauung), aber immer doch möglich ist      
  21 und sich auf ein unbestimmt Object bezieht, statt dieses aber ihm doch an      
  22 dem moralischen Gesetze, folglich in praktischer Beziehung, Bedeutung gegeben      
  23 wird, so habe ich zwar keine Anschauung, die ihm seine objective      
  24 theoretische Realität bestimmte, aber er hat nichts desto weniger wirkliche      
  25 Anwendung, die sich in concreto in Gesinnungen oder Maximen darstellen      
  26 läßt, d. i. praktische Realität, die angegeben werden kann; welches denn      
  27 zu seiner Berechtigung selbst in Absicht auf Noumenen hinreichend ist.      
  28 Aber diese einmal eingeleitete objective Realität eines reinen Verstandesbegriffs      
  29 im Felde des Übersinnlichen giebt nunmehr allen übrigen      
  30 Kategorien, obgleich immer nur so fern sie mit dem Bestimmungsgrunde      
  31 des reinen Willens (dem moralischen Gesetze) in nothwendiger Verbindung      
  32 stehen, auch objective, nur keine andere als blos praktisch=anwendbare      
  33 Realität, indessen sie auf theoretische Erkenntnisse dieser Gegenstände,      
  34 als Einsicht der Natur derselben durch reine Vernunft, nicht den      
  35 mindesten Einfluß hat, um dieselbe zu erweitern. Wie wir denn auch in      
  36 der Folge finden werden, daß sie immer nur auf Wesen als Intelligenzen,      
  37 und an diesen auch nur auf das Verhältniß der Vernunft zum      
           
     

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