Kant: AA V, Kritik der praktischen ... , Seite 056 |
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| 01 | obgleich ein möglicher, denkbarer, dennoch leerer Begriff. Nun verlange | ||||||
| 02 | ich aber auch dadurch nicht die Beschaffenheit eines Wesens, so fern | ||||||
| 03 | es einen reinen Willen hat, theoretisch zu kennen; es ist mir genug, | ||||||
| 04 | es dadurch nur als ein solches zu bezeichnen, mithin nur den Begriff der | ||||||
| 05 | Causalität mit dem der Freiheit (und was davon unzertrennlich ist, mit | ||||||
| 06 | dem moralischen Gesetze als Bestimmungsgrunde derselben) zu verbinden; | ||||||
| 07 | welche Befugniß mir vermöge des reinen, nicht empirischen Ursprungs des | ||||||
| 08 | Begriffs der Ursache allerdings zusteht, indem ich davon keinen anderen | ||||||
| 09 | Gebrauch, als in Beziehung auf das moralische Gesetz , das seine Realität | ||||||
| 10 | bestimmt, d. i. nur einen praktischen Gebrauch, zu machen mich befugt | ||||||
| 11 | halte. | ||||||
| 12 | Hätte ich mit Humen dem Begriffe der Causalität die objective Realität | ||||||
| 13 | im theoretischen Gebrauche nicht allein in Ansehung der Sachen an sich | ||||||
| 14 | selbst (des Übersinnlichen), sondern auch in Ansehung der Gegenstände der | ||||||
| 15 | Sinne genommen: so wäre er aller Bedeutung verlustig und als ein theoretisch | ||||||
| 16 | unmöglicher Begriff für gänzlich unbrauchbar erklärt worden, und, | ||||||
| 17 | da von nichts sich auch kein Gebrauch machen läßt, der praktische Gebrauch | ||||||
| 18 | eines theoretisch=nichtigen Begriffs ganz ungereimt gewesen. nun | ||||||
| 19 | aber der Begriff einer empirisch unbedingten Causalität theoretisch zwar | ||||||
| 20 | leer (ohne darauf sich schickende Anschauung), aber immer doch möglich ist | ||||||
| 21 | und sich auf ein unbestimmt Object bezieht, statt dieses aber ihm doch an | ||||||
| 22 | dem moralischen Gesetze, folglich in praktischer Beziehung, Bedeutung gegeben | ||||||
| 23 | wird, so habe ich zwar keine Anschauung, die ihm seine objective | ||||||
| 24 | theoretische Realität bestimmte, aber er hat nichts desto weniger wirkliche | ||||||
| 25 | Anwendung, die sich in concreto in Gesinnungen oder Maximen darstellen | ||||||
| 26 | läßt, d. i. praktische Realität, die angegeben werden kann; welches denn | ||||||
| 27 | zu seiner Berechtigung selbst in Absicht auf Noumenen hinreichend ist. | ||||||
| 28 | Aber diese einmal eingeleitete objective Realität eines reinen Verstandesbegriffs | ||||||
| 29 | im Felde des Übersinnlichen giebt nunmehr allen übrigen | ||||||
| 30 | Kategorien, obgleich immer nur so fern sie mit dem Bestimmungsgrunde | ||||||
| 31 | des reinen Willens (dem moralischen Gesetze) in nothwendiger Verbindung | ||||||
| 32 | stehen, auch objective, nur keine andere als blos praktisch=anwendbare | ||||||
| 33 | Realität, indessen sie auf theoretische Erkenntnisse dieser Gegenstände, | ||||||
| 34 | als Einsicht der Natur derselben durch reine Vernunft, nicht den | ||||||
| 35 | mindesten Einfluß hat, um dieselbe zu erweitern. Wie wir denn auch in | ||||||
| 36 | der Folge finden werden, daß sie immer nur auf Wesen als Intelligenzen, | ||||||
| 37 | und an diesen auch nur auf das Verhältniß der Vernunft zum | ||||||
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