Kant: AA V, Kritik der praktischen ... , Seite 022

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Nothwendigkeit, die a priori erkannt werden muß, mangelt) nicht zum      
  02 Gesetze dienen kann, so kann ein solches Princip niemals ein praktisches      
  03 Gesetz abgeben.      
           
  04
§ 3.
     
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Lehrsatz II
     
           
  06 Alle materiale praktische Principien sind, als solche, insgesammt von      
  07 einer und derselben Art und gehören unter das allgemeine Princip der      
  08 Selbstliebe oder eigenen Glückseligkeit.      
           
  09 Die Lust aus der Vorstellung der Existenz einer Sache, so fern sie ein      
  10 Bestimmungsgrund des Begehrens dieser Sache sein soll, gründet sich      
  11 auf der Empfänglichkeit des Subjects, weil sie von dem Dasein eines      
  12 Gegenstandes abhängt; mithin gehört sie dem Sinne (Gefühl) und nicht      
  13 dem Verstande an, der eine Beziehung der Vorstellung auf ein Object      
  14 nach Begriffen, aber nicht auf das Subject nach Gefühlen ausdrückt. Sie      
  15 ist also nur so fern praktisch, als die Empfindung der Annehmlichkeit, die      
  16 das Subject von der Wirklichkeit des Gegenstandes erwartet, das Begehrungsvermögen      
  17 bestimmt. Nun ist aber das Bewußtsein eines vernünftigen      
  18 Wesens von der Annehmlichkeit des Lebens, die ununterbrochen      
  19 sein ganzes Dasein begleitet, die Glückseligkeit, und das Princip, diese      
  20 sich zum höchsten Bestimmungsgrunde der Willkür zu machen, das Princip      
  21 der Selbstliebe. Also sind alle materiale Principien, die den Bestimmungsgrund      
  22 der Willkür in der aus irgend eines Gegenstandes Wirklichkeit      
  23 zu empfindenden Lust oder Unlust setzen, so fern gänzlich von      
  24 einerlei Art, daß sie insgesammt zum Princip der Selbstliebe oder      
  25 eigenen Glückseligkeit gehören.      
           
  26
Folgerung.
     
           
  27 Alle materiale praktische Regeln setzen den Bestimmungsgrund des      
  28 Willens im unteren Begehrungsvermögen, und, gäbe es gar keine      
  29 blos formale Gesetze desselben, die den Willen hinreichend bestimmten,      
  30 so würde auch kein oberes Begehrungsvermögen eingeräumt werden      
  31 können.      
           
  32
Anmerkung I
     
           
  33 Man muß sich wundern, wie sonst scharfsinnige Männer einen Unterschied      
  34 zwischen dem unteren und oberen Begehrungsvermögen darin zu finden      
           
     

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