Kant: AA IV, Grundlegung zur Metaphysik der ... , Seite 447 |
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01 | des Willens sonst sein als Autonomie, d. i. die Eigenschaft des Willens, | ||||||
02 | sich selbst ein Gesetz zu sein? Der Satz aber: der Wille ist in allen | ||||||
03 | Handlungen sich selbst ein Gesetz, bezeichnet nur das Princip, nach keiner | ||||||
04 | anderen Maxime zu handeln, als die sich selbst auch als ein allgemeines | ||||||
05 | Gesetz zum Gegenstande haben kann. Dies ist aber gerade die Formel des | ||||||
06 | kategorischen Imperativs und das Princip der Sittlichkeit: also ist ein | ||||||
07 | freier Wille und ein Wille unter sittlichen Gesetzen einerlei. | ||||||
08 | Wenn also Freiheit des Willens vorausgesetzt wird, so folgt die Sittlichkeit | ||||||
09 | sammt ihrem Princip daraus durch bloße Zergliederung ihres Begriffs. | ||||||
10 | Indessen ist das letztere doch immer ein synthetischer Satz: ein | ||||||
11 | schlechterdings guter Wille ist derjenige, dessen Maxime jederzeit sich selbst, | ||||||
12 | als allgemeines Gesetz betrachtet, in sich enthalten kann, denn durch Zergliederung | ||||||
13 | des Begriffs von einem schlechthin guten Willen kann jene | ||||||
14 | Eigenschaft der Maxime nicht gefunden werden. Solche synthetische Sätze | ||||||
15 | sind aber nur dadurch möglich, daß beide Erkenntnisse durch die Verknüpfung | ||||||
16 | mit einem dritten, darin sie beiderseits anzutreffen sind, unter einander | ||||||
17 | verbunden werden. Der positive Begriff der Freiheit schafft dieses | ||||||
18 | dritte, welches nicht wie bei den physischen Ursachen die Natur der Sinnenwelt | ||||||
19 | sein kann (in deren Begriff die Begriffe von etwas als Ursache in | ||||||
20 | Verhältniß auf etwas anderes als Wirkung zusammenkommen). Was | ||||||
21 | dieses dritte sei, worauf uns die Freiheit weiset, und von dem wir a priori | ||||||
22 | eine Idee haben, läßt sich hier sofort noch nicht anzeigen und die Deduction | ||||||
23 | des Begriffs der Freiheit aus der reinen praktischen Vernunft, mit | ||||||
24 | ihr auch die Möglichkeit eines kategorischen Imperativs begreiflich machen, | ||||||
25 | sondern bedarf noch einiger Vorbereitung. | ||||||
26 | Freiheit muß als Eigenschaft des Willens aller |
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27 | vernünftigen Wesen vorausgesetzt werden. |
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28 | Es ist nicht genug, daß wir unserem Willen, es sei aus welchem | ||||||
29 | Grunde, Freiheit zuschreiben, wenn wir nicht ebendieselbe auch allen vernünftigen | ||||||
30 | Wesen beizulegen hinreichenden Grund haben. Denn da Sittlichkeit | ||||||
31 | für uns bloß als vernünftige Wesen zum Gesetze dient, so | ||||||
32 | muß sie auch für alle vernünftige Wesen gelten, und da sie lediglich aus | ||||||
33 | der Eigenschaft der Freiheit abgeleitet werden muß, so muß auch Freiheit | ||||||
34 | als Eigenschaft des Willens aller vernünftigen Wesen bewiesen werden, | ||||||
35 | und es ist nicht genug, sie aus gewissen vermeintlichen Erfahrungen | ||||||
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