Kant: AA II, Versuch den Begriff der ... , Seite 172

     
           
 

Zeile:

 

Text (Kant):

 

 

 

 
  01 ihm zugleich zukommen. Die Folge davon ist auch Nichts, aber in einem      
  02 andern Verstande wie beim Widerspruch ( nihil privativum, repraesentabile ).      
  03 Wir wollen dieses Nichts künftighin Zero = 0 nennen, und es ist      
  04 dessen Bedeutung mit der von einer Verneinung ( negatio ), Mangel, Abwesenheit,      
  05 die sonst bei Weltweisen im Gebrauch sind, einerlei, nur mit      
  06 einer näheren Bestimmung, die weiter unten vorkommen wird.      
           
  07 Bei der logischen Repugnanz wird nur auf diejenige Beziehung gesehen,      
  08 dadurch die Prädicate eines Dinges einander und ihre Folgen durch      
  09 den Widerspruch aufheben. Welches von beiden wahrhaftig bejahend ( realitas )      
  10 und welches wahrhaftig verneinend ( negatio ) sei, darauf hat man      
  11 hiebei gar nicht acht. Z. E. Finster und nicht finster in einerlei Verstande      
  12 zugleich sein ist in eben demselben Subjecte ein Widerspruch. Das erstere      
  13 Prädicat ist logisch bejahend, das andere logisch verneinend, obgleich jenes      
  14 im metaphysischen Verstande eine Negation ist. Die Realrepugnanz beruht      
  15 auch auf einer Beziehung zweier Prädicate eben desselben Dinges      
  16 gegen einander; aber diese ist von ganz anderer Art. Durch eines derselben      
  17 ist dasjenige nicht verneint, was durch das andre bejaht ist, denn dieses      
  18 ist unmöglich, sondern beide Prädicate A und B sind bejahend; nur da      
  19 von jedem besonders die Folgen a und b sein würden, so ist durch beide      
  20 zusammen in einem Subject nicht eins, auch nicht das andre, also ist die      
  21 Folge Zero. Setzet, jemand habe die Activschuld A=100 Rthlr. gegen      
  22 einen andern, so ist dieses ein Grund einer eben so großen Einnahme.      
  23 Es habe aber eben derselbe auch eine Passivschuld B=100 Rthlr., so ist      
  24 dieses ein Grund, so viel wegzugeben. Beide Schulden zusammen sind ein      
  25 Grund vom Zero, d. i. weder Geld zu geben noch zu bekommen. Man      
  26 sieht leicht ein: daß dieses Zero ein verhältnißmäßiges Nichts sei, indem      
  27 nämlich nur eine gewisse Folge nicht ist, wie in diesem Falle ein gewisses      
  28 Capital und in dem oben angeführten eine gewisse Bewegung nicht ist;      
  29 dagegen ist bei der Aufhebung durch den Widerspruch schlechthin Nichts.      
  30 Demnach kann das nihil negativum nicht durch Zero = 0 ausgedrückt      
  31 werden, denn dieses enthält keinen Widerspruch. Es läßt sich denken, daß      
  32 eine gewisse Bewegung nicht sei, daß sie aber zugleich sei und nicht sei,      
  33 läßt sich garnicht denken.      
           
  34 Die Mathematiker bedienen sich nun der Begriffe dieser realen Entgegensetzung      
  35 bei ihren Größen, und um solche anzuzeigen, bezeichnen sie      
  36 dieselbe mit + und -. Da eine jede solche Entgegensetzung gegenseitig      
  37 ist, so sieht man leicht ein, daß eine die andere entweder ganz oder zum Theil      
           
     

[ Seite 171 ] [ Seite 173 ] [ Inhaltsverzeichnis ]