Kant: Briefwechsel, Handschriftliche Erklärung 2, Zur Cabinetsordre König Friedrich Wilhelms II. ? |
|||||||
|
|
|
|
||||
| Zur Cabinetsordre König Friedrich Wilhelms II. ? | |||||||
| [1795?] | |||||||
| Wiederruf und Verläugnung seiner inneren Uberzeugung ist niederträchtig | |||||||
| und kann niemanden zugemuthet werden; aber Schweigen in | |||||||
| einem Falle wie der Gegenwärtige ist Unterthanspflicht und wenn alles | |||||||
| was man sagt wahr seyn muß so ist darum nicht auch Pflicht alle | |||||||
| Wahrheit öffentlich zu sagen. Auch habe ich jener Schrift nie ein Wort | |||||||
| zugesetzt oder abgenommen wobey ich gleichwohl meinen Verleger als | |||||||
| dessen Eigenthum es nicht habe hindern können eine zweyte Auflage | |||||||
| davon zu thun. - Auch ist in meiner Vertheidigung der Ausdruck | |||||||
| daß ich als Ihro Majestät treuester Unterthan von der Biblischen Religion | |||||||
| niemals weder schriftlich noch in Vorlesungen mündlich offentlich | |||||||
| sprechen wolle mit Fleiß so bestimmt worden damit beym etwanigen | |||||||
| Ableben des Monarchen vor meinem da ich alsdann der Unterthan des | |||||||
| Folgenden seyn würde ich wiederum in meine Freyheit zu dencken eintreten | |||||||
| könnte | |||||||
| [ abgedruckt in : AA XII, Seite 380 ] [ Handsch. Erkl. 1 ] [ Handsch. Erkl. 3 ] [ Gesamtverzeichnis des Briefwechsels ] |
|||||||