| Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Die Metaphysik der ... , Seite 393 | |||||||
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| 01 | Die Verbindlichkeit welche die Maxime selbst (nicht blos die Handlung) | ||||||
| 02 | als Pflicht behandelt ist nun ethisch: Man soll die Vorstellung des Gesetzes | ||||||
| 03 | sich zur Triebfeder genügen lassen. (Formale der Ethik). Und da | ||||||
| 04 | geht die Tugendlehre auf alle Pflichten überhaupt (auch die die Rechtslehre | ||||||
| 05 | enthält). Der Materie nach aber hat die Ethik auch besondere | ||||||
| 06 | Objecte der Willkühr die zusammen Zwecke heißen können welche moralisch=nothwendig | ||||||
| 07 | sind. In Ansehung dieser hat die Moral keine objective | ||||||
| 08 | Gesetze welche die Handlungen bestimmt angeben sondern nur Maximen | ||||||
| 09 | für die Gattung der Handlungen so daß ein Spielraum der Freyheit | ||||||
| 10 | zu Bestimung derselben übrig bleibt. admonitiones. | ||||||
| 11 | Die Sätze: dieses soll durch dich geschehen und du sollst wollen daß | ||||||
| 12 | dies durch dich geschehe sind von einander unterschieden wie die That | ||||||
| 13 | und die Maxime etwas zu thun. Das Princip bestimmt im ersten Falle | ||||||
| 14 | die Handlung im zweyten nur die Maxime der Handlung von einer | ||||||
| 15 | gewissen Art und läßt den Grad unbestimmt. | ||||||
| 16 | Das erste setzt voraus daß es in deinem Vermögen ist und bestimmt | ||||||
| 17 | die Handlung als Gesetz aus dem Grunde der Freyheit und Persönlichkeit | ||||||
| 18 | ohne allen Zwek. - Das zweyte macht die Cultur des Vermögens | ||||||
| 19 | selbst zur Pflicht unbestimmt in welchem Grade aus der Beziehung auf | ||||||
| 20 | Zweke und ist ein Princip der Maximen nicht ein Gesetz bestimmter | ||||||
| 21 | Handlungen. | ||||||
| 22 | LBl F 6 R II 288-291 | ||||||
| 23 | Erste Seite | ||||||
| 24 | So sind alle Pflichten gegen sich selbst ethisch (nicht juridisch) denn | ||||||
| 25 | wenn die Triebfeder der Handlung nicht die Pflicht selbst wäre was | ||||||
| 26 | würde uns sonst moralisch nöthigen da die Handlung aus uns selbst entspringen | ||||||
| 27 | soll, aber nicht umgekehrt alle ethische Pflichten sind Pflichten | ||||||
| 28 | gegen sich selbst sondern können auch Pflichten gegen einander seyn. | ||||||
| 29 | Das ist die Eintheilung der Moral der Materie nach d. i. nach den | ||||||
| 30 | pflichtmäßigen Handlungen und ihrer Triebfeder. | ||||||
| 31 | In allen Pflichten ist aber auch auf die Verpflichtung d. i. die moralische | ||||||
| 32 | Nöthigung zu sehen welche die Form der Verbindlichkeit betrift | ||||||
| 33 | ob sie vollkommen oder unvollkommen sey stricte oder bloß late determinirend. | ||||||
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