| Kant: AA XXIII, VII. Lose Blätter zum ... , Seite 366 | |||||||
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| 01 | ist nicht etwa die der Treue in Haltung des ehelichen Gelübdes sondern | ||||||
| 02 | eine Zunftehre - Die Ehre der Zunft zu verletzen indem man durch | ||||||
| 03 | sein Beyspiel anderen an seinen rechten etwas vergiebt. Die Zunftehre | ||||||
| 04 | der letzteren wird verrathen wenn man es offenbar werden läßt | ||||||
| 05 | daß man das Geschlecht auch ohne Ehe zu seiner Absicht haben kan | ||||||
| 06 | (Hume) so wie die erstere daß man für Geld sein Leben aufs Spiel | ||||||
| 07 | setzen kan welches verächtlich ist und sehr am wahren Muth zweifeln | ||||||
| 08 | läßt. Daher ist das Duell auch eigentlich da entsprungen da der Sold | ||||||
| 09 | allein kein Bewegungsgrund und doch auch kein eigentlicher Zwang | ||||||
| 10 | war. Sich für Geld mit anderen zu balgen ist niederträchtig. Aber daß | ||||||
| 11 | wer Muth hat sich die Rechte der Staaten gegen andere (nicht blos | ||||||
| 12 | seines Vaterlandes) zu vertheidigen anheischig macht kan als bloße | ||||||
| 13 | Ehrensache angesehen werden selbst wenn man in andere Dienste | ||||||
| 14 | nur nicht gegen sein Vaterland geht. Wenn sich findet daß er nicht | ||||||
| 15 | Muth hat so setzt er alle andere in Verdacht daß sie blos ums Geld | ||||||
| 16 | willen ihre Haut verkaufen. Dadurch allein ist es erlaubt daß der | ||||||
| 17 | Soldatenstand ein Gewerbe und zwar edles Gewerbe werde. | ||||||
| 18 | Zweite Seite | ||||||
| 19 | Die Befugnis der Selbstrache vorausgesetzt ist die der occidentalen | ||||||
| 20 | Völker viel edler als die der Araber aber doch der Absicht nach ungereimter. | ||||||
| 21 | Denn was das erste betrift so giebt man seinem Gegentheil | ||||||
| 22 | Freyheit sich zu vertheidigen und setzt sich in Gefahr statt der Genugthuung | ||||||
| 23 | aufs neue beschädigt zu werden. Es scheint also nicht so wohl | ||||||
| 24 | die Rache als blos die Ehre wegen des Vorwurfs der Feigheit zu | ||||||
| 25 | erhalten die Absicht zu seyn. Orientalische Völker rächen sich. | ||||||
| 26 | Die Kriegsehrliebe und die des Duellanten ist nicht einerley. | ||||||
| 27 | Die letzte setzt die erstere Voraus. Zu der ersteren wird erfodert | ||||||
| 28 | daß er sich als frey betrachtet dem Staat im Kriege zu dienen aber | ||||||
| 29 | nicht zweytens als einen der durch bloßen Gewinn dazu nicht würde | ||||||
| 30 | bewogen werden (folglich für sich hinreichend zu leben hat) drittens daß | ||||||
| 31 | er dadurch zu einem Stande gehöre der einen Vorzug vor allen anderen | ||||||
| 32 | hat weil auf ihm die Hülfe in der Noth beruht. Das ist der wahre | ||||||
| 33 | Grund des Adels: daß dieser unter den angeführten Bedingungen zum | ||||||
| 34 | Befehlen eine Stimmung erhalte auch eine gewisse vorzügliche Cultur | ||||||
| 35 | vornehmlich so fern er zusammenhält das ist nur die zufällige Folge | ||||||
| 36 | und kan gar nicht hinreichen um einen solchen Stand nöthig zu finden. | ||||||
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