| Kant: AA XXIII, VII. Lose Blätter zum ... , Seite 363 | |||||||
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| 01 | LBl E 1 R II 3-5 | ||||||
| 02 | Erste Seite | ||||||
| 03 | Der Ehrenpunct | ||||||
| 04 | ist derjenige Fall in welchem durch das Vergehen eines Einzigen ein | ||||||
| 05 | ganzer Stand Gefahr läuft die öffentliche gute Meynung von seinem | ||||||
| 06 | ganzen Werth einzubüßen. Diese Gefahr aber kann nur derjenige Stand | ||||||
| 07 | laufen von dem man annimmt daß er in seiner Ehre den höchsten Werth | ||||||
| 08 | setze nämlich den der seinem Leben gleich gilt. | ||||||
| 09 | Ich halte dafür daß diesem Begriffe gemäs es nur zweyerley Fälle | ||||||
| 10 | betreffe die einen Ehrenpunct enthalten können den ersten der das männliche | ||||||
| 11 | den zweyten der das weibliche Geschlecht betrifft jenes so fern die | ||||||
| 12 | öffentliche Meynung von seiner Tapferkeit als die an einem Kriegsmanne | ||||||
| 13 | erforderliche Eigenschaft dieses so fern die öffentliche Meinung von ihrer | ||||||
| 14 | Keuschheit in einer ledigen Person durch einen Fehltritt dem ganzen | ||||||
| 15 | Stande eines von beyden zur Abwürdigung dienen würde. | ||||||
| 16 | Man nimmt nämlich an daß ein Kriegsman blos um Ehre diene in | ||||||
| 17 | einem Stande wo er sein Leben um dieser willen in Gefahr setzt und daß | ||||||
| 18 | wenn es blos um Sold ist das gemeine Wesen sich den Schutz von ihm | ||||||
| 19 | gewärtigen könne worauf es muß vertrauen können. Die öffentliche | ||||||
| 20 | Meynung nun von seiner Herzhaftigkeit und seine eigene Achtung für diese | ||||||
| 21 | Meynung um die letztere selbst dem Leben vorzuziehen ist der Ehrenpunct | ||||||
| 22 | (in einem gewissen Fall) ohne irgend einen anderen Bewegungsgrund | ||||||
| 23 | hat sie ihren inneren werth. - Nun kann und soll der Kriegsmann als | ||||||
| 24 | Bürger wenn ihn jemand schimpflich beleidigt hat sein Recht vor dem | ||||||
| 25 | bürgerlichen Gericht suchen. Aber die Natur des Menschen bringt es so | ||||||
| 26 | mit sich daß er selbst räche was ihm von Beleidigung wiederfahren ist | ||||||
| 27 | hier aber auf solche Art daß er dabey nicht feig gewesen sondern sein eigen | ||||||
| 28 | Leben im freyen Kampf mit seinem Gegner in Gefahr setze. | ||||||
| 29 | Nicht Geld für Schläge - Einem eine gute Tracht auswischen. | ||||||
| 30 | Ehrenpunct ist der Fall eines Menschen von gewissem Stande der | ||||||
| 31 | wenn man nicht auf seine Ehrenliebe rechnen kan diesen ganzen Stand in | ||||||
| 32 | Gefahr für seine Ehre bringt. | ||||||
| 33 | Ehrenprunct | ||||||
| 34 | ist der Fall des Verhaltens eines Menschen der in Gefahr ist seine Ehre | ||||||
| 35 | darum zu verlieren weil die öffentliche Meynung den ganzen Werth | ||||||
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