| Kant: AA XXIII, III. Vorarbeiten zur Einleitung in die ... , Seite 255 | |||||||
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| 01 | LBl D 7 R I 202-203 | ||||||
| 02 | Von der Schwierigkeit die Regel nicht sowohl des Rechts als der | ||||||
| 03 | Sicherung seiner Rechte für Staaten bestimmt zu geben ist beynahe | ||||||
| 04 | unüberwindlich. Wäre man sicher wegen Erwiederung der Gerechtigkeit | ||||||
| 05 | so würde Alles bestimmt seyn. Aber diese Unsicherheit die gleichsam | ||||||
| 06 | vertragsmäßig ist macht daß in einem solchen Stande der Ungerechtigkeit | ||||||
| 07 | keine Regel übrig bleibt als die sein Verfahren so einzurichten daß daraus | ||||||
| 08 | ein wechselseitiges Vertrauen entspringen könne und eine allgemeine | ||||||
| 09 | Mentalverbindung es zu erhalten gleich als ob es ein status im Gegensatz | ||||||
| 10 | gegen status civilis wäre | ||||||
| 11 | Das Nothrecht entspringt nicht aus der physischen Noth sondern | ||||||
| 12 | der moralischen Nothwendigkeit die einer größeren nachstehen muß | ||||||
| 13 | z. B. Eltern umkommen zu lassen um seine Kinder zu erhalten. Der | ||||||
| 14 | Staat kan keinen zwingen glücklich zu seyn oder Andere glücklich zu machen | ||||||
| 15 | sondern muß jedermanns Freyheit sichern. Daraus folgt daß weil alle | ||||||
| 16 | Staatsverfassung nichts anderes als der Zustand eines wechselseitigen | ||||||
| 17 | Gesetzmäßigen Zwanges der Bürger ist den nur der souverain ausübt | ||||||
| 18 | das Princip der Staatsverfassung nicht die Glückseligkeit der Bürger | ||||||
| 19 | sondern diese nur allenfals Mittel zu dem eigentlichen Zwecke seyn könne. | ||||||
| 20 | Qvalification der Meinungen aller im Gesetz, dessen Form ohne | ||||||
| 21 | Materie durch die Vernunft ein Bestimmungsgrund wird. | ||||||
| 22 | LBl E 18 R II 78-80 | ||||||
| 23 | Zweite Seite | ||||||
| 24 | 1. Recht rectum überhaupt ist dasjenige was einer Regel gemäs ist. | ||||||
| 25 | Anmerkung. Das Wort sagt soviel als Gerade welches dem | ||||||
| 26 | Krummen oder dem Schiefen entgegengesetzt ist wovon das erstere in | ||||||
| 27 | der Geometrie die Beschaffenheit einer Linie zwischen zwey Puncten das | ||||||
| 28 | zweyte das äußere Verhältnis derselben die Lage zu einer anderen geraden | ||||||
| 29 | Linie im Zusammenstoßen mit derselben bedeutet. Beydes, die linea | ||||||
| 30 | recta und derangulus rectus enthalten den Begrif der congruentz des | ||||||
| 31 | Räumlichen von beyden Seiten sowohl wenn eine gerade Linie zwischen | ||||||
| 32 | zweyen festen Puncten um sich selbst oder ein Schenkel des Winkels an | ||||||
| 33 | dieser stehenden Linie herum gedreht wird daß was für die eine Seite | ||||||
| 34 | der geraden Linie ebenso auch für die andere gelten müße z. B. wenn die | ||||||
| 35 | auf eine Seite derselben anstoßende Linie mit jener einen gewissen Winkel | ||||||
| 36 | macht sie fortgesetzt auf der andern auch einen solchen machen müsse in | ||||||
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