| Kant: AA XXIII, I. Zusammenhängender, signierter ... , Seite 232 | |||||||
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| 01 | durch einen Zwischenraum von demselben, stehe ich auf und gehe anderwerts | ||||||
| 02 | hin so kan ich die Meynung nicht haben jeder andere sey nur durch | ||||||
| 03 | meinen stärksten ihm erklärten Willen gehindert ihn zu seiner Beqvemlichkeit | ||||||
| 04 | mit Ausschließung meiner zu nutzen; denn er wirkt gar nicht auf | ||||||
| 05 | mich sondern nur auf einen Gegenstand außer mir und er thut meiner | ||||||
| 06 | Freyheit keinen Eintrag. Mithin kan ich ohne (körperlichen) Besitz keinen | ||||||
| 07 | Platz und sonst auch keine Sache so bald ich sie aus den Händen (auf | ||||||
| 08 | einen Platz der keinem angehört) niederlege besitzen mithin sie mein | ||||||
| 09 | nennen. - Eben das gilt auch wenn der Gegenstand meiner Willkühr | ||||||
| 10 | durch die Zeit von mir und den Besitz desselben getrennt ist, z. B. Jemand | ||||||
| 11 | verspricht mir ein Object meiner Willkühr das in seinem Besitz eine körperliche | ||||||
| 12 | Sache oder eine Anwendung seiner Kräfte etwas das ich will zu | ||||||
| 13 | leisten und ich vereinige meinen Willen mit dem seinigen so ist zwischen | ||||||
| 14 | jenem selbst von uns acceptirten Versprechen welches vorhergeht und | ||||||
| 15 | der darauf folgenden Leistung eine Zeit innerhalb der der Versprechende | ||||||
| 16 | andres Sinnes werden kan ohne meiner Freyheit Abbruch zu thun | ||||||
| 17 | weil ich noch nicht im Besitze des Versprochenen bin als welches die nothwendige | ||||||
| 18 | Bedingung ist unter der meiner Freyheit an andern Abbruch | ||||||
| 19 | geschieht. Also ist meine acceptation des Willens eines andern nicht zugleich | ||||||
| 20 | der Besitz desselben (denn diese werden durch die Zeit getrennt) | ||||||
| 21 | mithin ist auch auf die Art nicht möglich daß das äußere mein sey. - | ||||||
| 22 | Mit einem Wort das Mein ohne den physischen Besitz ist nicht Mein | ||||||
| 23 | (meum reale) der andere thut meiner Freyheit dadurch daß er sein Versprechen | ||||||
| 24 | nicht hält nicht abbruch weil ich nicht im Besitze des Objects bin | ||||||
| 25 | mithin ich dadurch daß der andere mir nicht praestirt nicht afficirt werde | ||||||
| 26 | Auflösung | ||||||
| 27 | Von der Idealität des Besitzes. | ||||||
| 28 | LBl E 15 R II 63-68 | ||||||
| 29 | Erste Seite | ||||||
| 30 | Auflösung der Antinomie | ||||||
| 31 | Das Princip der Idealität des Raumes und der Zeit (imgleichen | ||||||
| 32 | der Empfindung) hindert nicht daß nicht die reine Verstandesbegriffe | ||||||
| 33 | blos in ihnen und unter ihrer Bedingung als Erscheinungen objective | ||||||
| 34 | Realität hätten. Ebenso werde ich sagen daß das Princip der Idealität | ||||||
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