| Kant: AA XXIII, I. Zusammenhängender, signierter ... , Seite 230 | |||||||
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| 01 | LBl E 14 R II 60-63 | ||||||
| 02 | Erste Seite | ||||||
| 03 | Es hängt entweder 1) eine Sache, oder 2) eine Handlung des andern | ||||||
| 04 | oder 3) ein Zustand zu handeln und zu leiden von meiner Willkühr nach | ||||||
| 05 | Gesetzen der Freyheit ab. Dieses sind die drey Arten des Meinen außer | ||||||
| 06 | mir und der Besitz ist a) der Sache, b) eine mir gefällige That des andern, | ||||||
| 07 | c) eine Person wobey die Vereinigung der Willkühr im ersten Falle | ||||||
| 08 | blos möglich im zweyten wikrlich, im dritten nothwendig ist um außer | ||||||
| 09 | mir etwas zu besitzen. Meine Handlung aber ist hiebey a) einseitig | ||||||
| 10 | b) doppelseitig thätig g) wechselseitig thätig und leidend. | ||||||
| 11 | Antinomie | ||||||
| 12 | Thesis. Es ist möglich daß etwas Äußeres Mein sey, d. i. daß andere | ||||||
| 13 | Willkühr durch ihren Gebrauch eines Gegenstandes außer mir meiner | ||||||
| 14 | Freyheit Abbruch thue meine bloße Willkühr auch ohne Besitz desselben | ||||||
| 15 | demjenigen der mich an dem Gebrauch eines solchen Gegenstandes | ||||||
| 16 | hindert nach allgemeinen Gesetzen der Freyheit Wiederstand thue. - | ||||||
| 17 | Denn setzet das Gegentheil: so würde es unerlaubt d. i. nach allgemeinen | ||||||
| 18 | Gesetzen der Freyheit von Jederman wiederstreiten des äußeren Brauchbaren | ||||||
| 19 | zu gebrauchen wenn ich mich nicht im Besitz desselben befinde. | ||||||
| 20 | Die Freyheit also würde sich in ihrem Gebrauche von etwas anderem | ||||||
| 21 | als der Bedingung ihrer eigenen Allgemeingültigkeit nämlich von den | ||||||
| 22 | Objecten der Willkühr zu deren Gebrauch diese das Vermögen hat abhängig | ||||||
| 23 | machen: d. i. auf den Besitz des Objects als Bedingung des | ||||||
| 24 | Mein oder Dein eingeschränkte Willkühr würde keine freye Willkühr | ||||||
| 25 | seyn, welches sich wiederspricht. | ||||||
| 26 | Anmerkung: Es sey z. B. das brauchbare äußere Object der Willkühr | ||||||
| 27 | eine Sache (körperliches Ding) so würde ich im Besitz derselben | ||||||
| 28 | nicht allein seyn sondern auch bleiben müssen wenn die Befugnis ihres | ||||||
| 29 | Gebrauchs und die Unbefugtheit Anderer mich daran zu hindern fortdauren | ||||||
| 30 | sollte. Ich würde also Keinen abhalten können einen Boden den | ||||||
| 31 | ich eben verlassen habe einzunehmen weil ich ihn nicht mit mir forttragen | ||||||
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