| Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Über den ... , Seite 134 | |||||||
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| 01 | Das Volk hat kein Recht zu Feindseeligkeiten gegen den Oberherrn | ||||||
| 02 | weil dieser das Volk selbst vorstellt Jemandes Unterthan ist der kein | ||||||
| 03 | Zwangsrecht gegen ihn hat u. daher seinen Befehlen gehorcht. | ||||||
| 04 | Weil aller Zwang eines Bürgers über den andern nur vermittelst | ||||||
| 05 | dessen gegen den kein Zwang gilt den Oberherrn ausgeübt werden kan | ||||||
| 06 | der Minister aber derjenige ist durch welchen die Beschwerde (gravamen) | ||||||
| 07 | an den Oberherrn gebracht werden kann so kann auch gegen diesen kein | ||||||
| 08 | Zwangsrecht ausgeübt werden denn er müßte sich dazu selbst als Mittel | ||||||
| 09 | verstehen gezwungen zu werden. - Alle Regierungsarten sind nur | ||||||
| 10 | Formen der Darstellung einer Idee. | ||||||
| 11 | Ob das Können was aus dem Sollen folgt den Regenten oder das | ||||||
| 12 | Volk angehe. | ||||||
| 13 | Wieder Hobbes u. seinen Machiavellism daß das Volk gar kein | ||||||
| 14 | Recht habe. | ||||||
| 15 | Aus dem Willen des Souveräns selbst muß die Reform hervorgehen. | ||||||
| 16 | Dieser ist aber in Facto nicht der Vereinigte Volkswille sondern der soll | ||||||
| 17 | allmälig herauskommen - Schriften müssen das Oberhaupt wie das | ||||||
| 18 | Volk in Stand setzen das Ungerechte einzusehen. - Verheimlichung. | ||||||
| 19 | Zuerst muß doch der allgemeine Volkswille ohne Unterschied der | ||||||
| 20 | Person zum Grunde gelegt werden um aus demselben die qvalification | ||||||
| 21 | zum Bürger abzuleiten. Dazu würden Weiber Kinder Taglöhner etc. | ||||||
| 22 | stimmen weil sie nicht unabhängig gnug sind um zu leben wenn sie sich | ||||||
| 23 | den öffentlichen Geschäften widmen sollten. | ||||||
| 24 | Zweite Seite | ||||||
| 25 | Was ist Metaphysik? Philosophie des Übersinnlichen d. i. desjenigen | ||||||
| 26 | was in keiner Erfahrung gegeben werden kan. Dahin gehört auch das | ||||||
| 27 | Recht. - Gott als Grund der Natur Freyheit die Basis moralischer | ||||||
| 28 | Gesetze Unsterblichkeit da Gott als Urheber der moralischen Gesetze ihnen | ||||||
| 29 | in der Natur ihren correspondirenden Effekt giebt. - III. Was gilt etc. Im | ||||||
| 30 | Völkerrecht als einem weltbürgerlichen Gemeinen Wesen | ||||||
| 31 | Aus Rechtsbegriffen als Principien a priori müssen die Principien | ||||||
| 32 | der Staatsverfassung abgeleitet werden u. das ist Theorie. - Daß etwas | ||||||
| 33 | darum Recht sey weil es bis jetzt als das einzige Mittel den Zweck zu | ||||||
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