| Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Über den ... , Seite 133 | |||||||
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| 01 | folgt oder vielmehr mit ihr einerley ist, allein diese Lust ist | ||||||
| 02 | gar nicht mit der Glückseeligkeit einerley. Wenn ich ein mir anvertrautes | ||||||
| 03 | Gut das ich ohne Besorgnis verrathen zu werden in meinen bedrängtesten | ||||||
| 04 | Umständen blos aus Pflicht zurückliefere so sage ich gleichsam zu mir | ||||||
| 05 | „laß dich nicht gelüsten”, kein Zustand der angenehmer ist denn dieser | ||||||
| 06 | ist besser als jeder Genuß denn der Zustand so zu handeln ist an sich | ||||||
| 07 | selbst gut ohne die Wirkung davon abzuwarten, nicht an sich selbst angenehm. | ||||||
| 08 | Es ist falsch daß ich vorher überhaupt wissen müsse was Gut ist | ||||||
| 09 | ehe ich die Erfüllung der Moralischen Pflichten unter die Rubrik des | ||||||
| 10 | Guten zähle. Denn ich würde ohne Pflicht d. i. ein Vernunftgesetz zu | ||||||
| 11 | kennen gar nicht wissen daß etwas schlechthin Gut sey. | ||||||
| 12 | LBl F 2 R II 273-277 | ||||||
| 13 | Erste Seite | ||||||
| 14 | Ich nenne diese Bestreitung meiner Sätze Einwürfe gegen das | ||||||
| 15 | worüber man sich einzuverstehen wünscht nicht Angriffe welche entscheidend | ||||||
| 16 | absprechen und zur Vertheidigung anreitzen, und so glaube ich | ||||||
| 17 | den Argumenten dieses würdigen Mannes begegnen zu dürfen. | ||||||
| 18 | Ich glaube nicht man werde mir Schuld geben ich habe den Beherrschern | ||||||
| 19 | mit der Unverletzlichkeit ihrer Rechte und Person zu sehr geschmeichelt | ||||||
| 20 | aber so muß man mich auch nicht Schuld geben ich schmeichle | ||||||
| 21 | dem Volk zu sehr daß ich ihm das Recht vindicire wenigstens über die | ||||||
| 22 | Fehler der Regierung ihre Urtheile öffentlich bekannt zu machen. | ||||||
| 23 | Hobbes behauptete das Volk habe nach seiner Übergabe durch den | ||||||
| 24 | socialcontract gar keine Rechte mehr Aber er muß sagen nur nicht das | ||||||
| 25 | Recht des Wiederstandes aber wohl der Gegenvorstellung und der | ||||||
| 26 | Bekanntmachung der Idee des Besseren. Denn woher soll dieses sonst | ||||||
| 27 | kommen. | ||||||
| 28 | Daß das Volk sich nicht stillschweigend einen Wiederstand vorbehalten | ||||||
| 29 | könne. | ||||||
| 30 | Was ein Volk nicht über sich selbst beschließen kan (einen unveränderlichen | ||||||
| 31 | Kirchenglauben fest zu setzen) das kan auch der Souverain | ||||||
| 32 | nicht über das Volk beschließen. | ||||||
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