| Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zur Religion innerhalb der ... , Seite 122 | |||||||
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| 01 | (als Gesetzgebers d. i. als einem Princip aller zweckmäßigen Folgen aus | ||||||
| 02 | diesem Gesetze) ist Gottseligkeit; beydes zusammen Religion. -Wenn | ||||||
| 03 | man nun die letztere Verehrung (die Gottseeligkeit) vor der Tugend | ||||||
| 04 | voranschicken diese von jener ableiten oder vielmehr dieses Begrifs gar | ||||||
| 05 | zu entbehren und an dem Surrogat derselben der Gottseeligkeit sich zu | ||||||
| 06 | begnügen lehren wollte so würde der Gegenstand der Verehrung nach | ||||||
| 07 | solchen Begriffen ein Idol d. i. ein Wesen seyn dem wir nicht durch Tugend | ||||||
| 08 | sondern durch Anbetung (jede Erniedrigung) wohlgefällig zu werden | ||||||
| 09 | hoffen dürften, die Verehrung selber aber wäre Idololatrie d. i. nicht moralisch | ||||||
| 10 | mithin nicht Religion. Aller Religions Unterricht muß vielmehr | ||||||
| 11 | gerade umgekehrt verfahren; denn Religion ist nichts anders als Tugend | ||||||
| 12 | sofern sie zu ihrem moralischen Endzwecke hinstrebt dessen subjective Bedingung | ||||||
| 13 | die Heiligkeit die Gesinnung aber derselben die Gottseeligkeit | ||||||
| 14 | heißt welche selbst nur eine Idee der vollendeten Moralität und Tugend ist. | ||||||
| 15 | LBl G 2 R III 6-9 | ||||||
| 16 | Erste Seite | ||||||
| 17 | Die Genugthuung läßt sich 1. als Contract ansehen dadurch uns | ||||||
| 18 | dieses Verdienst soll statt unserer Schuld zugerechnet werden wenn wir | ||||||
| 19 | es im Glauben annehmen und daß dieser Glaube zugleich mit der Kraft | ||||||
| 20 | ein besserer Mensch zu werden verbunden sey. 2. als ein quasicontract | ||||||
| 21 | da Gott uns durch die Vernunft die seeligkeit verspricht und eine Genugthuung | ||||||
| 22 | wenn wir so viel wir könnten dem moralischen Gesetz ein Gnüge | ||||||
| 23 | thun ohne uns durch die Art wie er gnugthue und wie sie von uns geglaubt | ||||||
| 24 | werden solle vorzuschreiben. Denn das moralische Gesetz als göttliches | ||||||
| 25 | Gebot angesehen Gottes potestas legislatoria aber in der Gütigkeit zu | ||||||
| 26 | setzen ist eine Verheißung der Vernunft welche wir nicht blos präsumiren | ||||||
| 27 | sondern befugt sind anzunehmen und von Gott die Ergänzung zu erwarten. | ||||||
| 29 | Wie wollte man sich auch bey der unendlichen Ungleichheit solcher | ||||||
| 30 | zweyer Paciscenten einen rigorösen Contract denken. | ||||||
| 31 | Nach R. Michaëlis ist es Vertrag durch welchen sich Gott verbindet | ||||||
| 32 | die Seeligkeit denen zu geben die das Verdienst Christi gläubig annehmen, | ||||||
| 33 | sie ist ein pactum gratuitum dem Schein nach in welchem uns | ||||||
| 34 | umsonst etwas angeboten wird was wir nur acceptiren dürfen. Wer | ||||||
| 35 | wollte es nicht acceptiren? Aber wir sollen glauben daß diese Gnade | ||||||
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