| Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zur Religion innerhalb der ... , Seite 099 | |||||||
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| 01 | Über die Grazie der Gesetzgebung. Pflicht enthält keine Anmuth | ||||||
| 02 | in ihrer Vorstellung verstattet auch nicht daß diese ihr beygegeben werde | ||||||
| 03 | um zum Handeln zu bestimmen denn das ist Einschmeichelung des Gesetzgebers | ||||||
| 04 | und seinem Ansehen zuwieder. - Der Gürtel der Venus dione | ||||||
| 05 | war die Verbergung des Sinnlichen reitzes den zu lösen andere lüstern | ||||||
| 06 | gemacht werden konnten und dieser ist Achtung mit Wohllüstiger Neigung | ||||||
| 07 | die durch jene gebändigt wird - Ob es Schönheit der Bewegung des | ||||||
| 08 | Leblosen gebe. | ||||||
| 09 | Alle Grazie abzusondern ist nicht sie verscheuchen sie mögen sich | ||||||
| 10 | immer beygesellen aber nicht sich anhängen - Grazien schicken sich nicht | ||||||
| 11 | zur Gesetzgebung. Der Ausdruck, Schreibart kann Grazie haben nicht | ||||||
| 12 | der Sinn und Inhalt. | ||||||
| 13 | Die Menschliche Handlungen theilen sich in Geschäfte (die unter | ||||||
| 14 | dem Gesetz der Pflicht stehen) und Spiel Es wäre ein Unglück wenn | ||||||
| 15 | ihm das letztere verboten würde; er würde des Lebens nicht froh werden. | ||||||
| 16 | Aber eingeschränkt müßen diese doch auf die Bedingung des ersteren | ||||||
| 17 | werden. Die Grazien gehören zum Spiel so fern es um die erstere zu | ||||||
| 18 | befördern guten Muth geben und stärken kann. | ||||||
| 19 | Personen die am einigsten mit einander im Sinne seyn gerathen | ||||||
| 20 | oft in Zwiespalt dadurch daß sie in Worten einander nicht verständlich | ||||||
| 21 | seyn. - Den Begrif der Pflicht abgesondert von aller Anmuth die dieser | ||||||
| 22 | ihre Erfüllung begleiten mag zum ersten Grunde der Moralität zu machen | ||||||
| 23 | soll nicht so viel heißen als ihn von aller sie begleitenden Anmuth trennen | ||||||
| 24 | sondern nur auf die letztere gar nicht Rücksicht nehmen wenn es auf | ||||||
| 25 | Pflichtbestimmung ankommt. Denn anmuthig zu seyn ist gar keine Eigenschaft | ||||||
| 26 | die der Pflicht als einer solchen zukommen kann und sie damit | ||||||
| 27 | zu verbinden um ihr Eingang zu verschaffen ist der Gesetzgebung zuwieder | ||||||
| 28 | die eine strenge Forderung ist und für sich geachtet seyn will. | ||||||
| 29 | „Der Mensch darf nicht nur sondern er soll Lust und Pflicht in Verbindung | ||||||
| 30 | bringen; er soll seiner Vernunft mit Freuden gehorchen” - „Dadurch | ||||||
| 31 | schon daß sie ihn zum vernünftig-sinnlichen Wesen d. i. zum Menschen | ||||||
| 32 | machte kündigt ihm die Natur die Verpflichtung an nicht zu trennen was | ||||||
| 33 | sie verbunden hat, auch in den reinsten Äußerungen seines göttlichen | ||||||
| 34 | Theils den sinnlichen nicht hinter sich zu lassen und den Triumpf des | ||||||
| 35 | einen nicht auf Unterdrückung des andern zu gründen” - Ich habe | ||||||
| 36 | immer darauf gehalten Tugend und selbst religion in fröhlicher Gemüthsstimmung | ||||||
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