Kant: AA XXII, Zehntes Convolut , Seite 296 |
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Text (Kant):
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| 01 | In Todesgefahr zu gerathen ist aller dings ein gröses Übel und | ||||||
| 02 | wer sich darinn bringt da er es hat vermeiden können, fehlt (peccat) ist | ||||||
| 03 | unklug aus Leichsinn aber der welcher sich der Gefahr aussetzt zu einer | ||||||
| 04 | lasterhaften That verleitet zu werden der verbricht (delinquit) wenn | ||||||
| 05 | er sie gleich nicht ausgeübt hat und ist ein böser Mensch. — Andere | ||||||
| 06 | Menschen aber vorsetzlich in die eine oder die andere dieser Gefahren | ||||||
| 07 | durch Beyspiel oder Beredung zu bringen ist Bosheit (malitia). Ein | ||||||
| 08 | habituell böser ist ein verworfener Mensch (malitia deperditus) | ||||||
| 09 | |||||||
| 10 | Nun wird die Frage aufgeworfen.) Ist es erlaubt einen anderen | ||||||
| 11 | in die eine oder die andere dieser Gefahren mit oder ohne seine Einwilligung | ||||||
| 12 | zu bringen damit etwas Gutes — ein physisches oder moralisches | ||||||
| 13 | Heil für Menschen herauskomme das ohne diese Gefährdung (periclitatio | ||||||
| 14 | moralis) nicht bewirkt werden dürfte? Der Apostel sagt „daß | ||||||
| 15 | deren die so denken Verdammnis ganz recht sey”. — Ein großes Beyspiel | ||||||
| 16 | für diese casuistische jetzt sehr in Anregung gebrachte Frage ist eine | ||||||
| 17 | besondere Art von Gefahren nämlich: | ||||||
| 18 | Die Pockennoth |
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| 19 | Abgesehen von der moralischen Bedenklichkeit ein Übel in der Welt | ||||||
| 20 | dem man steuern könnte geschehen zu lassen ja es wohl gar zu veranstalten | ||||||
| 21 | wird diese so geannnte Noth bey der Seltenheit einer Epedemie | ||||||
| 22 | dieser Art gar wenig gefühlt und von der Unsicherheit des Lebens der | ||||||
| 23 | Kinder überhaupt in der ersten Epoche desselben verschlungen ohne Aufsehen | ||||||
| 24 | zu machen und es scheint daß es mehr Ärzten darum zu thun | ||||||
| 25 | ist ihrer Heilkunde Ehre zu machen, als einer vom Volk gefühlten großen | ||||||
| 26 | Noth abzuhelfen wie etwa der Hungersnoth, Holtznoth, u.d.g. | ||||||
| 27 | Es ist also bey dem Pockenübel was nun schon von undenklicher | ||||||
| 01 ist allerdings doppelt. | |||||||
| 03 aus Leichtsinn g.Z. am Rande. welcher g.Z. | |||||||
| 04 lasterhaften δ g.Z. am Rande): bösen dahinter undurchstrichen noch einmal: zu einer | |||||||
| 04 delinquit dahinter δ-Beziehungsstrich ohne Beziehungswort. | |||||||
| 06 vorsetzlich g.Z. am Rande. Gefahren v.a. Gefahr | |||||||
| 07 malitia). δ Ein Mensch dessen | |||||||
| 08 malitia g.Z. am Rande; erst: flagitio | |||||||
| 11 Erste Fassung: in die eine oder andere Gefahr | |||||||
| 12-13 physisches — moralisches g.Z. am Rande. | |||||||
| 13 Menschen δ g.Z. am Rande): also (?) Auch hinter: herauskomme δ-Beziehungsstrich, der zu dem gleichen δ-Wort am Rande gehören kann. | |||||||
| 14 moralis g.Z. dürfte erst: könnte | |||||||
| 16 casuistische c v.a. C jetzt — gebrachte g.Z. am Rande. ist δ die | |||||||
| 20 wohl g.Z. | |||||||
| 21 diese v.a. dieses genante | |||||||
| 23 überhaupt g.Z. am Rande. desselben (sc. Übels) | |||||||
| 25 machen Komapunkt. machen Kommapunkt. einer v.a. einem ? vom Volk g.Z. | |||||||
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