Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 610 |
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| 01 | Die letztere hat drey Formen, aber respublica noumenon ist nur eine und | ||||||
| 02 | dieselbe. | ||||||
| 03 | Ein absoluter Monarch kann doch auf republicanische Art regieren, | ||||||
| 04 | ohne in seiner Stärke einzubüßen. | ||||||
| 05 | Mir scheint der Begriff einer eingeschränkten Staatsverfassung einen | ||||||
| 06 | Wiederspruch zu enthalten: denn sie wäre dann nur ein Theil der Gesetzgebenden | ||||||
| 07 | Macht. | ||||||
| 08 | S. IV: | ||||||
| 09 | Die Fortschritte des menschlichen Geschlechts (g zum Besseren ) nach den | ||||||
| 10 | verschiedenen auf einander wechselseitig wirkenden Völkerschaften können | ||||||
| 11 | als Entwickelung (g entweder der ) ihrer Naturanlage oder ihrer der moralischen | ||||||
| 12 | Anlage desselben betrachtet werden. Die erstere sich im Wohlbefinden | ||||||
| 13 | nach dem Zwecke, den jeder hat, die Zweyte im Wohlverhalten | ||||||
| 14 | nach demjenigen, den jeder haben soll, es immer weiter zu bringen. -- | ||||||
| 15 | Die erstere enthalten Das Zu beyden ist die Cultur aller unserer auf | ||||||
| 16 | beliebige Zwecke gerichteten Vermögen das Mittel, diese zu erreichen, und | ||||||
| 17 | selbst die der Moralität ist ein solches und (g dient zur Beförderung der ) | ||||||
| 18 | befördert Fortschritte in pragmatischer (auf Klugheitsregeln und dadurch | ||||||
| 19 | darnach (g diesem Gemäs ) auf jedes seine eigene Wohlfahrt ab gerichteter) | ||||||
| 20 | Absicht; so daß die Politik die Lehre, wenn sie gleich die Moral (g sammt | ||||||
| 21 | der Religion ) für lauter Pedanterey oder bloßes Geziere hält, es doch nicht | ||||||
| 22 | verschmäht, die Sprache derselben zu führen, weil dadurch auf die Wohlfahrt | ||||||
| 23 | des Staats (die Einigkeit der Bürger und den Gehorsam der Unterthanen) | ||||||
| 24 | gewirkt werden kann. Daher es auch noch keine Regierung gewagt, | ||||||
| 25 | sich frey und offen zu erklären: Recht und Unrecht wären Schimären, | ||||||
| 26 | auf die sie keine Rücksicht nähme und daß sie dem Zu Folge blos ihren | ||||||
| 27 | absoluten Willen zum Gesetz mache, sondern sie wendet sich immer an das | ||||||
| 28 | Rechtsgefühl ihrer Unterthanen als freyer, moralischer Wesen, auf welche | ||||||
| 29 | sie nie kräftigen Einflus haben kann, wenn sie nicht zugleich dem Rechtsbegriffe | ||||||
| 30 | derselben, der in der gemeinen Menschenvernunft liegt, wenigstens | ||||||
| 31 | als einer unumgänglichen Bedingung (conditio sine qua non) huldigt | ||||||
| 32 | und sich ihrem Ausspruche zugleich mit unterwirft. | ||||||
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