Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 573 |
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| 7985. ψ3--4. J 99. |
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| 02 | Der nicht unter dem Gesetze steht, ist entweder externus, ein wildfremder, | ||||||
| 03 | exlex und gehört nicht zum Gemeinen wesen, oder er gehört dazu, | ||||||
| 04 | als0 nur als Gesetzgebend und nicht als Glied des gemeinen Wesens, das | ||||||
| 05 | wiederum den Gesetzen unterworfen ist. Der vom Gesetz überhaupt unabhängige | ||||||
| 06 | kann nur ein einziger seyn, denn viele (aristocraten) müssen ein | ||||||
| 07 | Recht unter sich haben. Der Monarch muß für sich allein keine Gewalt haben, | ||||||
| 08 | der Volkswille muß ihm wiederstehen können. Er muß daher nicht das | ||||||
| 09 | Gesetz geben können. | ||||||
7986. ψ? υ--χ? ρ?? J 99. |
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| 11 | Die Potestas exsecutoria (das Staatsoberhaupt als Regirer) ist das | ||||||
| 12 | Recht desselben, daß nach den Gesetzen ein staat bestehe, folglich der den | ||||||
| 13 | Staat seiner Einrichtung nach den Gesetzen conform macht, d. i. die Verfassung | ||||||
| 14 | oder den Zustand desselben so einrichtet, daß den Gesetzen gemäs | ||||||
| 15 | einem jeden (g auch dem Staat selbst ) das seine bestimmt und erhalten | ||||||
| 16 | werden könne, oder welcher Macht hat, den Zustand des gemeinen Wesens | ||||||
| 17 | (den Staat) so einzurichten und zu erhalten, daß er als nothwendig ist, | ||||||
| 18 | damit die Gesetze darinen ihre Wirkung haben. -- Potestas iudiciaria ist | ||||||
| 19 | die Macht, welche den Gesetzen gemäßen Effect in (g Ansehung der Glieder | ||||||
| 20 | des Gemeinen Wesens gegen einander bestimmt ) vorkommenden einzelnen | ||||||
| 21 | Fällen bestimmt. | ||||||
| 22 | Also 1. die Substanz des Staats in den Gesetzen, 2. dieser ihre | ||||||
| 23 | Caussalität, 3. die Gemeinschaft. | ||||||
7987. ψ? υ--χ? J 100. |
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| 25 | Die Gesetzgebung muß ex voluntate communi hergenommen seyn | ||||||
| 26 | und nicht ex arbitrio qvodam privato et in favorem. | ||||||
| 27 | Wenn der summus imperans ein allgemein Gesetze giebt, so handelt | ||||||
| 28 | er wie ein souverain; wenn er decrete giebt, die Befehle aber nicht allgemeine | ||||||
| 29 | Gesetze sind und doch als souverain nicht von ihm appellation | ||||||
| 30 | entweder auf ein wirklich Gesetz oder überhaupt auf allgemeine Gesetzgebung | ||||||
| 31 | erlaubt, so handelt er als despot. | ||||||
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