Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 553 |
|||||||
Zeile:
|
Text:
|
|
|
||||
| 01 | es auch thun, so ist er durch das Recht anderer ohne seine Einwilligung | ||||||
| 02 | der Strafe unterworfen. Sonst müßt man sagen, er sey verbunden | ||||||
| 03 | sich freywillig zwingen zu lassen. Da alsdenn das Übel, was ihm | ||||||
| 04 | begegnete, gar kein Zwang und also auch keine strafe wäre, sondern wie | ||||||
| 05 | etwa reuigte Sünder ihre Schuld bezahlen wollen und sich dem Richter | ||||||
| 06 | selber offeriren. | ||||||
7917. υ--χ? ω? J 183. |
|||||||
| 08 | Wenn das Recht am Leben zu strafen als von einem pacto des | ||||||
| 09 | Ganzen Volks mit jedem einzelnen betrachtet werden sollte, so würde man | ||||||
| 10 | vielmehr sagen, es könnte nicht als gerade die Todesstrafe verhängen. | ||||||
| 11 | Denn thäte die Nation es nicht, so würde sie anderen gleichsam die Erlaubnis | ||||||
| 12 | geben (d. i. sie nicht hindern), ihr Leben zu rauben, welches niemand | ||||||
| 13 | befugt ist. Denn eine jede andere Strafe als die Todesstrafe ist | ||||||
| 14 | gerade dem Werthe, den jeder in ein Obiect setzt angemessen und die einzige | ||||||
| 15 | gerechte, weil aus Gefängnis einer mehr als aus dem Tode der andere | ||||||
| 16 | weniger macht. Also läßt man das letztere in dubio und übt das Recht | ||||||
| 17 | der Wiedervergeltung, das gar keinem Zweifel ausgesetzt ist, aus. | ||||||
7918. υ--χ? ω? J 181. |
|||||||
| 19 | Bey dem iure gladii frägt man nicht, ob es als Abhaltungsmittel | ||||||
| 20 | andrer erlaubt sey, einen Mörder zu tödten, sondern ob es nach Ideen der | ||||||
| 21 | Strafgerechtigkeit nothwendig sey. Das Recht der bürgerlichen Gesellschaft, | ||||||
| 22 | in Ansehung d welches ihr aus der Verpflichtung zukommt die Substanz | ||||||
| 23 | eines jeden zu erhalten, führt es mit sich, daß nicht allein ein Mörder | ||||||
| 24 | nicht mehr im Staate existire, sondern daß er mit seinem Leben den Abbruch, | ||||||
| 25 | den er dem bürgerlichen Zustande überhaupt verursacht hat, ergäntze. | ||||||
| 26 | |||||||
| [ Seite 552 ] [ Seite 554 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |
|||||||