Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 551 |
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| 01 | welches beydes falsch ist. Er wird also angesehen, als habe er als Person | ||||||
| 02 | keine Bedürfnisse sondern nur als Staatsoberhaupt, den alle bedürfen | ||||||
| 03 | und der keines bedarf. | ||||||
7911. υ--χ? ψ? J 139. |
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| 05 | Das ist nicht ein Recht, dem andern sich zu wiedersetzen befugt seyn. | ||||||
| 06 | Einer von 1000 im Volk hat gegen die übrige 999 eben so viel recht als | ||||||
| 07 | diese gegen ihn. Die Menge giebt kein größeres Recht. Nicht der Staat | ||||||
| 08 | sondern ein Theil wird durch die Aufopferung des andern erhalten. Wenn | ||||||
| 09 | die übrige dieses thun, s0 ist kein Mittel dawieder, also keine Strafe derselben | ||||||
| 10 | möglich, also coram foro humano ist es zulässig. Aber der das | ||||||
| 11 | Staatsopfer werden soll, darf sich wiedersetzen; mithin beweiset dieses, daß | ||||||
| 12 | die übrige kein Recht hatten. | ||||||
| 13 | De modis ius suum persequendi in republica. |
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| 14 | § 191--207. |
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7912. υ--χ? σ?? J 181. Zu § 197: |
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| 16 | *Laesus hat adversus laedentem ius infinitum. Also auch das Volk | ||||||
| 17 | gegen den, der ihm die Sicherheit des Lebens nimmt. Der Mörder also | ||||||
| 18 | wird am Leben gestraft, nicht als wenn er sich dazu selbst verstanden hätte | ||||||
| 19 | und also obligirt wäre, die strafe zu leiden. Denn niemand kann angesehen | ||||||
| 20 | werden, als leide er aus obligation einen Zwang, weil dieser nur | ||||||
| 21 | den trift, der seine obligation nicht erfüllen will. Sondern der Beleidigte | ||||||
| 22 | hat ein Recht, auch ohne Einwilligung das ius talionis auszuüben. | ||||||
| 23 | ** Summus imperans hat verbindlichkeit, iedermann den Besitz des | ||||||
| 24 | unentbehrlichen und dessen Verlust irreparabel ist, zu sichern. Dieses ist | ||||||
| 25 | nur möglich durch Vertilgung des Verbrechens. | ||||||
7913. υ--χ? ψ? J 180. |
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| 27 | Weil der Mörder selbst dem Daseyn andern Menschen gefährlich ist, | ||||||
| 28 | so verliert er gänzlich das Recht eines Menschen und ist vogelfrey. | ||||||
7914. υ--χ? ψ? J 180. |
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| 30 | Der Bürger hat nicht, wie Beccaria glaubt, das recht über sein Leben | ||||||
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