Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 527 |
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| 01 | hat. Würde einem jeden ins Herz gesehen werden können, so müßte er gute | ||||||
| 02 | maximen annehmen. | ||||||
7823. ρ--σ? ψ4--ω?? J 237. |
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| 04 | Ein Gesetz ist etwas allgemeines, wornach man sich richten kan.* | ||||||
| 05 | Diejenige Handlung, deren Maxime unmöglich öffentlich gesetz werden | ||||||
| 06 | kann, ist unrecht. | ||||||
| (g | |||||||
| 07 | * Woraus einer weiß, was er in iedem Falle zu thun und wessen | ||||||
| 08 | er sich zu einem andern zu versehen hat. | ||||||
| 09 | Eine Regel kann auf eine privatabsicht abzielen, ein Gesetz aber | ||||||
| 10 | geht auf viele in Beziehung auf einander. Der Eigennutz kann niemals | ||||||
| 11 | zum Gesetze dienen, weil niemand in bestimmtem falle daraus was | ||||||
| 12 | schließen kan, aber zur Regel kann er wohl dienen. Ein Gesetz enthält | ||||||
| 13 | einen Zwang auf gewisse Weise zu handeln, damit man bricht ab. | ||||||
| ) | |||||||
7824. ρ? υ--χ?? J 238. |
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| 15 | Der Krieg ist blos ein Gebrauch der Gewalt in Ermangelung der | ||||||
| 16 | Rechtspflege in statu naturali. Es ist also der Feind kein Beleidiger | ||||||
| 17 | sondern der Gegenpart in der Behauptung eines zweifelhaften Rechts. | ||||||
| 18 | Also muß es weder Haß noch Rache darin geben. Das Übel des Krieges | ||||||
| 19 | kann nur den Gebrauch der Waffen betreffen und das Recht der Menschen | ||||||
| 20 | unangetastet lassen. | ||||||
7825. ρ--σ? υ--χ? J 238. |
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| 22 | Wilde Völker sind die, deren innere Streitigkeiten durch kein Recht | ||||||
| 23 | entschieden werden. barbarische, die mit andern Völkern in keinem Verhältnisse | ||||||
| 24 | deren Krieg kein öffentlich erklärtes Recht und rechtfertigung vor andern | ||||||
| 25 | Völkern voraussetzt. Demnach ist das Gleichgewicht im Rechte das Merkmal | ||||||
| 26 | civilisirter Nationen. Gewalt ohne declarirt Recht ist Gewaltthätigkeit. | ||||||
| 27 | Andre Völker sind die natürliche arbitri. Weil es schon in der menschlichen | ||||||
| 28 | Natur liegt, sich seiner obermacht zu misbrauchen, so kommt der | ||||||
| 29 | Vorwurf der barbarischen Völker denen zu, welche nicht gnugsam einig | ||||||
| 30 | werden können, die Anmaaßungen eines Eroberers zurükzuhalten. | ||||||
7826. ρ? (υ?) κ?? J 239. |
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| 32 | Eine Einwilligung zu Handlungen, zu welchen ich iemand zwingen | ||||||
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