Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 516 |
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| 01 | Tadel, er ist heilig und irreprehensibel. Wenn er aber seine Hand an die | ||||||
| 02 | Rechte einzelner legt, so hat er ein ius controversum nicht sanctum. | ||||||
| 03 | Alles Richten muß öffentlich seyn. Die Glieder des Gerichts müssen | ||||||
| 04 | von den magistratus, die das publicum vorstellen, ernannt werden. | ||||||
7782. ρ? ο?? J 98. Zu § 113. |
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| 06 | Er muß nicht die magistratus übernehmen oder gouvernement. Er | ||||||
| 07 | regirt bricht ab. | ||||||
7783. ρ? ο?? J 98. |
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| 09 | Der souverain, der administrirt oder richtet, ist despot oder ein erblicher | ||||||
| 10 | dictator, denn die dictatur kann in Nothfällen wohl statt finden. | ||||||
7784. ρ? ο?? J 99. |
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| 12 | Zwey Mächte im Staat. Bürger und Kriegsleute. Im Frieden sind | ||||||
| 13 | die letztern auch Bürger, also die Gerichtsbarkeit ist hierin eben dieselbe. | ||||||
7785. ρ? ο?? J 99. |
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| 15 | Bey den Gründen der Rechtsklugheit in der Gesetzgebung ist nöthig | ||||||
| 16 | zu fragen, ob, wenn ich von dem strengen Rechte abgehe, noch eine Regel | ||||||
| 17 | statt finde denn die. | ||||||
7786. ρ? ο? κ?? J 105. |
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| 19 | Der Satz: Mundus regitur opinionibus ist nicht ein Sprichwort des | ||||||
| 20 | Spottes über die Thorheit der Menschen sondern eine gute Maxime der | ||||||
| 21 | Klugheit vor Regenten. Die opinion der Freyheit und einer gewissen | ||||||
| 22 | Wichtigkeit, die man zu haben glaubt, macht, daß die Menschen den Zwang | ||||||
| 23 | in Ansehung anderer Stüke nicht fühlen. Es ist auch möglich, daß, indem | ||||||
| 24 | man sie in der Abhängigkeit in Ansehung der Sachen erhält, sie doch | ||||||
| 25 | glauben, eine Völlige Freiheit in Ansehung ihrer Persohn zu genießen, | ||||||
| 26 | e. g. keine bestimte Aushebung der Recruten sondern allgemeine Ausschreibung. | ||||||
| 27 | Gesetze, die jeden Vornehmen abhalten, ein anderes Ansehen | ||||||
| 28 | dem Untergebenen empfinden zu lassen als das der Gesetze und des Oberherren; | ||||||
| 29 | daher in ansehung persöhnlicher Beleidigung der größeste Beystand | ||||||
| 30 | und nicht zuzugeben, daß jedermann sich einen Persöhnlichen sondern nur | ||||||
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