Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 512 |
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| 7772. ρ? ο? J 92. 93. |
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| 02 | 92: | ||||||
| 03 | Die rechte des Bürgers gehen nicht auf den monarchen sondern seine | ||||||
| 04 | Mitunterthanen. Warum soll er dieses allein leisten oder leiden, wenn es | ||||||
| 05 | auch nicht andre trift. Er Will unter allgemeinen Gesetzen stehen und nicht | ||||||
| 06 | gleichsam von den Übrigen beherrscht seyn. Daher kann der Monarch nicht | ||||||
| 07 | einem das Leben nehmen, ohne iedem es in eben den Umständen zu thun. | ||||||
| 08 | 93: Die Frage ist nicht, ob der Monarch dieses oder ienes mit Recht gebiete, | ||||||
| 09 | sondern ob seinem allgemeinen Gesetze gemäß dieser oder iener mit | ||||||
| 10 | Recht hie= oder dazu gezwungen werden könne, wenn andre davon frey | ||||||
| 11 | seyn. Im patriotischen Staat giebt es Vornehme und gringe aber nicht | ||||||
| 12 | Mächtige und Ohnmächtige. Ieder ist durch sein Recht eben so | ||||||
| 13 | mächtig als der andere. Gnugthuung vor Beleidigung kan auch in | ||||||
| 14 | einer monarchie gegeben werden. Bascha und Nabobs. | ||||||
7773. ρ--σ. J 93. Zu § 110 Schluss von Absatz 2, Anfang von Absatz 3: |
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| 17 | Man muß in demokratie und (s avtocratie des Volks oder ) heterocratie | ||||||
| 18 | eintheilen; denn wenn das Volk nicht sich selbst beherrscht, so ists einerley, | ||||||
| 19 | ob der Andre eine einzelne Persohn oder persona moralis ist. | ||||||
7774. ρ? ο?? J 94. |
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| 21 | Der despotism hängt nicht blos an der monarchie (s sondern auch an | ||||||
| 22 | einem Theil des Volks mit Unterdrükung des andern ). Ob die Gesetzgebung | ||||||
| 23 | oder Regirung despotisch könne genannt werden. | ||||||
| 24 | Der despotismus ist die Verhinderung der Mittel, wodurch die Einsichten | ||||||
| 25 | sowohl der religion als der Staatsverwaltung können erweitert | ||||||
| 26 | werden. Der status in statu. Den bricht ab. | ||||||
7775. ρ? ο?? J 94. |
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| 28 | Der Souverain ist Selbstherrscher (der allein herrscht), autocrator. | ||||||
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