Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 466 |
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| 7598. κ? ρ? J 37. |
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| 02 | Wenn der Göttliche Zwek immer auch unser Zwek seyn müste, so | ||||||
| 03 | wären wir nicht allein beym Heyrathen verbunden auf den Zwek, den Gott | ||||||
| 04 | mit unsrer Neigung gehabt hat, als den Grund der Befugnis Acht zu | ||||||
| 05 | haben, sondern wir wären auch um unsrer Organisation willen verbunden | ||||||
| 06 | zu heyrathen, denn diese hat uns Gott auch zu diesem Zweke gegeben. | ||||||
7599. κ? ρ? J 37. |
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| 08 | Gott hat uns appetit zum Geschlecht gegeben, welcher nicht immer | ||||||
| 09 | Liebe ist, sondern öfters gantzlich einer Absicht auf Glükseeligkeit des andern | ||||||
| 10 | Geschlechts wiederstreitet. Gott hat also den dringendsten Zwek, der keinen | ||||||
| 11 | Aufschub erlitte, nämlich die Erhaltung der Art, auf einen unüberwindlichen | ||||||
| 12 | Trieb gegründet. | ||||||
7600. κ? ρ? J 36. |
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| 14 | Nur in Ansehung des Geschlechts hat die Natur uns vor andere bestimmt, | ||||||
| 15 | also nur darin könen wir einem andern den Gebrauch concediren, | ||||||
| 16 | aber weil wir nicht befugt seyn, unsere Persohn zu veräußern außer durch | ||||||
| 17 | den actum, der die Veräußerung wieder herstellt, d. i. da wir uns zugleich | ||||||
| 18 | wieder erwerben, so sind wir befugt, unsre Persohn zu einem mit den | ||||||
| 19 | Zweken der Natur einstimigen Gebrauch einem andern zu veräußern*, | ||||||
| 20 | aber unter der Bedingung, daß wir eben dasselbe dominium auch in ansehung | ||||||
| 21 | des andern bekommen. Nun heben sie die iura J 37: reciproca, | ||||||
| 22 | einer den andern zu nöthigen, in allen fällen auf, wo die Natur nicht Einstimmungen | ||||||
| 23 | selbst gemacht hat (g in allen andern fällen außer in dem | ||||||
| 24 | Punkte der Vereinigung ); also bleibt in pacto matrimonii kein ius reale | ||||||
| 25 | übrig als in membra sexualia. Das dominium mutuum läßt sich auch | ||||||
| 26 | nur in Ansehung einer Persohn verschiedenen Geschlechts anstellen, weil | ||||||
| 27 | die Natur nicht eine Natürliche beziehung der Persohnen verschiedenen Geschlechts | ||||||
| 28 | errichtet hat, welche einen solchen contract nothwendig machte. | ||||||
| 29 | * (g wer ein Gliedmaas einem andern vernichtet, der disponirt über | ||||||
| 30 | die Menschheit und hebt wenigstens seine Persöhnlichkeit, da er selbst | ||||||
| 31 | Herr sey, auf. ) | ||||||
7601. κ--λ? ι? J 38. Zu § 50 Schluss: |
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| 33 | Morgengabe | ||||||
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