Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 290 |
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| 7224. ψ. Pr 9. In §23: |
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| 02 | Der unmoralische Zusatz zu moralischen Bewegungsgründen verbessert | ||||||
| 03 | und vermehrt den Werth der ersten nicht, sondern verschlechtert ihn | ||||||
| 04 | so gar. Es entspringt daraus eine zweydeutige Schatzung aus dem innern | ||||||
| 05 | Werth und der Nachfrage, ob Gott oder der böse Geist mehr bezahle. | ||||||
| 06 | Dieser zwar promt in dieser Welt, iener spat, aber die Ewigkeit durch. | ||||||
| 07 | Ie mehr eigennütziger Bewegungsgrund, desto weniger moralitaet. Die | ||||||
| 08 | Reinigkeit macht hier den Werth aus. | ||||||
7225. ψ. Pr 11. |
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| 10 | Die rationes obligandi sind der species nach von allen Caussis impulsivis, | ||||||
| 11 | die von einem obiect der Willkühr hergenommen sind, unterschieden. | ||||||
| 12 | Sie bestehen blos in der Form des Willens, welche an sich legal | ||||||
| 13 | seyn muß. | ||||||
7226. ψ. Pr 11. Zu §28 Anfang: |
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| 15 | Moralische Gesetze müssen nicht empirisch, sondern apodictisch gelten. | ||||||
7227. ψ? (υ-χ?) Pr 12. Zu §31: |
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| 17 | physische Begehungen sind oft nur moralische Unterlassungen, e. g. | ||||||
| 18 | einen Armen, der mir schuldig ist, auspfänden. Eine Handlung, die dem | ||||||
| 19 | Rechte wiederstreitet, ist positiv böse; ist sie diesem gemäs, so ist sie negativ | ||||||
| 20 | gut. Eine Handlung, die der Gütigkeit wiederstreitet, ist negativ | ||||||
| 21 | böse; ist sie aus ihr entsprungen, so ist sie positiv gut. | ||||||
7228. ψ? (υ-χ?) Pr 13. |
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| 23 | Alle subiective Verbindlichkeit gründet sich doch zuletzt in der obiectiven. | ||||||
| 24 | Denn woher bin ich Verbunden, einem andern Willen zu gehorchen? | ||||||
7229. ψ. Pr 12. |
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| 26 | Alle obligation beruht auf der Form der maxime; die materie derselben | ||||||
| 27 | kan sie nicht zur allgemeinen Regel machen, denn die ist willkührlich. | ||||||
| 28 | Selbst der Begrif der Vollkommenheit, wenn diese eine Realitat bedeuten | ||||||
| 29 | soll setzt oder blos consensus des Manigfaltigen zu einem, setzt ein Zufalliges | ||||||
| 30 | Gefuhl des Wohlgefallens voraus. Der Wille aber als frey muß | ||||||
| 31 | determinirt seyn, folglich nur so fern er allem Wollen zur Regel dienen kan. | ||||||
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