Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 097 |
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| 01 | Die motiva Moralia sind von verschiedenen Graden: | ||||||
| 02 | 1. Das Recht eines Andern. | ||||||
| 03 | 2. Mein eigen Recht. | ||||||
| 04 | 3. Andrer Bedürfnis. | ||||||
| 05 | 4. Mein Bedürfnis. | ||||||
| 06 | Der eigne Nutz ist kein Grund eines Rechts. | ||||||
| 07 | Der Nutz vieler giebt ihnen kein Recht gegen einen. | ||||||
| 08 | Das Recht gründet sich auf keine Bewegungsgründe der Gütigkeit. | ||||||
| 09 | Wir sehen in moralischen Dingen (g durch das sentiment ) sehr scharf, | ||||||
| 10 | aber nicht klar; z. E. ein Angeber wegen eines criminis publici wird verachtet, | ||||||
| 11 | weil man die prvatpflichten nicht gantz und gar der publiqven | ||||||
| 12 | aufopfern will. Man hat mitleiden mit einem Missethäter. | ||||||
6587. η? δ?? Pr III. |
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| 14 | Ich kan unrecht thun gegen einen andern, ob ich ihm gleich nicht | ||||||
| 15 | unrecht thue; e. g. der ein blind Pferd mit falschem Wechsel bezahlt. Dies | ||||||
| 16 | ist Beweis, daß nicht allemal obligatio erga aliqvem obligantem | ||||||
| 17 | voraussetzt. | ||||||
6588. η? δ?? Pr III. |
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| 19 | Nächst den Pflichten der Schuldigkeit ist keine größer als die der | ||||||
| 20 | Gegenliebe gegen die Liebe anderer und besonders der Erwiederung der | ||||||
| 21 | uns gefalligen Handlungen, die wir von andern angenommen haben, mithin | ||||||
| 22 | der Dankbarkeit. | ||||||
| 23 | Die Pflicht der Eltern gegen Kinder ist eine strenge Pflicht der | ||||||
| 24 | Schuldigkeit. | ||||||
6589. η? κ? Pr XV'. |
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| 26 | Gut ist etwas, so fern es mit dem Willen zusammenstimmt; angenehm: | ||||||
| 27 | so fern es mit der Empfindung zusammenstimmt; nun kan ich | ||||||
| 28 | einen Willen denken, indem ich von der Anmuth des Wollenden oder auch | ||||||
| 29 | von dem subiect, dem diese Anmuth wiederfährt, abstrahire, also etwas | ||||||
| 30 | Gutes, ohne auf die Anmuth zu sehen. Doch ist ohne alle Anmuth nichts | ||||||
| 31 | Gut; aber die bonität besteht in der Beziehung auf den Willen. bis | ||||||
| 32 | endlich die absolute bonität in der übereinstimmung der Glükseeligkeit | ||||||
| 33 | mit dem Willen besteht. | ||||||
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