Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 409 |
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| 01 | nicht oder weiß viel mehr keines. Die kunsterfahrne Sprache | |||||||
| 02 | ist so wie Leibnitzens seine, als er in Gesellschaft der Allchemisten auf | |||||||
| 03 | genommen werden wolte. ) | |||||||
922. υ? (σ2?) M 407'. 407. E I 308. Zu M §. 649: |
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| 05 | M 407': | |||||||
| 06 | Die Freyheit des talents vom (g von der Leitung und dem ) Zwange | |||||||
| 07 | der Regeln* imgleichen da es derselben nicht bedarf ist in einigen (s schönen ) | |||||||
| 08 | Künsten nothwendig. In der poesi am Meisten, wo die Beschaftigung blos | |||||||
| 09 | ein Spiel und Unterhalt ist, da die Regeln nicht die Ausübung moglich | |||||||
| 10 | machen. Es müssen gleichwohl Regeln immer zum Grunde liegen und | |||||||
| 11 | vor zur Leitung dienen, aber nicht um das Produkt hervorzubringen, | |||||||
| 12 | sondern es die Handlungen harmonisch zu machen. Es gehört zu allem | |||||||
| 13 | zuvor ein Mechanismus des talents und über das endlich genie. Beredsamkeit | |||||||
| 14 | erfodert mehr den Zwang (g oder Leitung ) der Regel als poesie. | |||||||
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