Kant: AA XII, Handschriftl. Erklärungen 1784 , Seite 379 |
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Text (Kant):
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| 01 | Ich habe nicht zuletzt nachdem ich den contract gelesen sondern | ||||||
| 02 | nur bey Lesung der Stelle von Zins geredet weil ich nicht wußte wie | ||||||
| 03 | das würde bestimmt werden daher ich als die Stelle vom Garten bestimt | ||||||
| 04 | wurde mit Unwillen aufhörte. | ||||||
| 05 | Einen mündlichen würde ich auch niemals eingegangen seyn und | ||||||
| 06 | auch der einfältigste Mensch wird bey mündlicher Hausmiethe doch | ||||||
| 07 | wenigstens so weit alle Formalien beobachten daß er zuletzt sagt wir | ||||||
| 08 | sind einig und die Puncte hernennt welches alles nicht geschehen | ||||||
| 09 | Aus der Miethssumme von 25 rthlr. (siehe mein billet) will er schließen | ||||||
| 10 | es sey ein mündlicher Vertrag darum weil die Gesetze sagen daß ein | ||||||
| 11 | solcher contract mundlich seyn dürfe aber darum doch nicht gebieten | ||||||
| 12 | daß er mündlich seyn müsse. Daher denn dieser ein Entwurf zum schriftlichen | ||||||
| 13 | Contract ist wie der Schluß zeigt mithin alles an ihm nach den | ||||||
| 14 | Gesetzen von Contracten die schriftlich abgefaßt werden beurtheilt werden | ||||||
| 15 | muß | ||||||
| 16 | Auch ein mündlicher Contract muß seine Vollständigkeit der Abrede | ||||||
| 17 | enthalten sonst verbindet er nicht. | ||||||
| 18 | Daß er als aggressor dolosus in alle gerichtliche und außergerichtliche | ||||||
| 19 | Kosten von welchen letztern die specification folgt imgleichen in | ||||||
| 20 | eine Gestehung wegen der Beleidigung die ich [mir] durch sein | ||||||
| 21 | billet zugefügt worden condemnirt werde welche letztere mir um desto | ||||||
| 22 | schmerzhafter ist da sie mir von einem ehemaligen Auditor von dem ich | ||||||
| 23 | Achtung und Dankbarkeit erwarten solte wiederfahren ist | ||||||
| 24 | Warum habe ich nach der lesung des contracts ihm nicht sogleich | ||||||
| 25 | aufgesagt? Darum weil ich und zwar mit Recht aufgebracht war da ieder | ||||||
| 26 | eine solche Zumuthung als einem Kinde [?] für Beleidigung aufnehmen | ||||||
| 27 | mußte und sich die darauf gehörige Antwort sich besser schriftlich als | ||||||
| 28 | mündlich thun ließ (ich war heiser und dazu nicht im Stande) wovon | ||||||
| 29 | ich doch hernach abging | ||||||
| 30 | Da wir auch annahmen es hatte ein mündlicher Vertrag werden | ||||||
| 31 | sollen, und er hatte seine Meinung mir nur vorgelesen | ||||||
| 32 | Daß ich über den von ihm angenommenen Miethpreis stutzte und | ||||||
| 33 | doch ihm zugleich einwilligte hat seine völlige Richtigkeit. Dieses geschah | ||||||
| 34 | aber nur da ich noch auf der ersten Seite las, und noch nicht | ||||||
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