| Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 391 | |||||||
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| 01 | Anderer aus seinem Rechte wohl Handlungen nach dem Gesetz, aber nicht | ||||||
| 02 | daß dieses auch zugleich die Triebfeder zu denselben enthalte, von mir fordern | ||||||
| 03 | kann. Eben dieselbe Bewandtniß hat es auch mit dem allgemeinen | ||||||
| 04 | ethischen Gebote: "Handle pflichtmäßig aus Pflicht." Diese Gesinnung | ||||||
| 05 | in sich zu gründen und zu beleben ist so wie die vorige verdienstlich: | ||||||
| 06 | weil sie über das Pflichtgesetz der Handlungen hinaus geht und das Gesetz | ||||||
| 07 | an sich zugleich zur Triebfeder macht. | ||||||
| 08 | Aber eben darum müssen auch diese Pflichten zur weiten Verbindlichkeit | ||||||
| 09 | gezählt werden, in Ansehung deren ein subjectives Princip ihrer | ||||||
| 10 | ethischen Belohnung (und zwar um sie dem Begriffe einer engen Verbindlichkeit | ||||||
| 11 | so nahe als möglich zu bringen), d. i. der Empfänglichkeit derselben | ||||||
| 12 | nach dem Tugendgesetze, statt findet, nämlich einer moralischen Lust, | ||||||
| 13 | die über die bloße Zufriedenheit mit sich selbst (die blos negativ sein kann) | ||||||
| 14 | hinaus geht und von der man rühmt, daß die Tugend in diesem Bewußtsein | ||||||
| 15 | ihr eigner Lohn sei. | ||||||
| 16 | Wenn dieses Verdienst ein Verdienst des Menschen um andere Menschen | ||||||
| 17 | ist, ihren natürlichen und von allen Menschen dafür anerkannten | ||||||
| 18 | Zweck zu befördern (ihre Glückseligkeit zu der seinigen zu machen), so könnte | ||||||
| 19 | man dies das süße Verdienst nennen, dessen Bewußtsein einen moralischen | ||||||
| 20 | Genuß verschafft, in welchem Menschen durch Mitfreude zu schwelgen | ||||||
| 21 | geneigt sind; indessen daß das sauere Verdienst, anderer Menschen | ||||||
| 22 | wahres Wohl, auch wenn sie es für ein solches nicht erkennten, (an | ||||||
| 23 | Unerkenntlichen, Undankbaren) doch zu befördern, eine solche Rückwirkung | ||||||
| 24 | gemeiniglich nicht hat, sondern nur Zufriedenheit mit sich selbst bewirkt, | ||||||
| 25 | obzwar es in letzterem Falle noch größer sein würde. | ||||||
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| 30 | a) Physische, d. i. Cultur aller Vermögen überhaupt zu Beförderung | ||||||
| 31 | der durch die Vernunft vorgelegten Zwecke. Daß dieses Pflicht, | ||||||
| 32 | mithin an sich selbst Zweck sei, und jener Bearbeitung auch ohne Rücksicht | ||||||
| 33 | auf den Vortheil, den sie uns gewährt, nicht ein bedingter (pragmatischer), | ||||||
| 34 | sondern unbedingter (moralischer) Imperativ zum Grunde liege, ist hieraus | ||||||
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