| Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 214 | |||||||
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| 01 | Vermögen der reinen Vernunft für sich selbst praktisch zu sein. Dieses ist | ||||||
| 02 | aber nicht anders möglich, als durch die Unterwerfung der Maxime einer | ||||||
| 03 | jeden Handlung unter die Bedingung der Tauglichkeit der erstern zum allgemeinen | ||||||
| 04 | Gesetze. Denn als reine Vernunft, auf die Willkür unangesehen | ||||||
| 05 | dieser ihres Objects angewandt, kann sie als Vermögen der Principien | ||||||
| 06 | (und hier praktischer Principien, mithin als gesetzgebendes Vermögen), | ||||||
| 07 | da ihr die Materie des Gesetzes abgeht, nichts mehr als die Form der | ||||||
| 08 | Tauglichkeit der Maxime der Willkür zum allgemeinen Gesetze selbst zum | ||||||
| 09 | obersten Gesetze und Bestimmungsgrunde der Willkür machen und, da die | ||||||
| 10 | Maximen des Menschen aus subjectiven Ursachen mit jenen objectiven nicht | ||||||
| 11 | von selbst übereinstimmen, dieses Gesetz nur schlechthin als Imperativ des | ||||||
| 12 | Verbots oder Gebots vorschreiben. | ||||||
| 13 | Diese Gesetze der Freiheit heißen zum Unterschiede von Naturgesetzen | ||||||
| 14 | moralisch. So fern sie nur auf bloße äußere Handlungen und deren Gesetzmäßigkeit | ||||||
| 15 | gehen, heißen sie juridisch; fordern sie aber auch, daß sie | ||||||
| 16 | (die Gesetze) selbst die Bestimmungsgründe der Handlungen sein sollen, | ||||||
| 17 | so sind sie ethisch, und alsdann sagt man: die Übereinstimmung mit den | ||||||
| 18 | ersteren ist die Legalität, die mit den zweiten die Moralität der Handlung. | ||||||
| 19 | Die Freiheit, auf die sich die erstern Gesetze beziehen, kann nur | ||||||
| 20 | die Freiheit im äußeren Gebrauche, diejenige aber, auf die sich die letztere | ||||||
| 21 | beziehen, die Freiheit sowohl im äußern als innern Gebrauche der Willkür | ||||||
| 22 | sein, sofern sie durch Vernunftgesetze bestimmt wird. So sagt man in der | ||||||
| 23 | theoretischen Philosophie: im Raume sind nur die Gegenstände äußerer | ||||||
| 24 | Sinne, in der Zeit aber alle, sowohl die Gegenstände äußerer als des | ||||||
| 25 | inneren Sinnes: weil die Vorstellungen beider doch Vorstellungen sind | ||||||
| 26 | und sofern insgesammt zum inneren Sinne gehören. Eben so, mag die | ||||||
| 27 | Freiheit im äußeren oder inneren Gebrauche der Willkür betrachtet werden, | ||||||
| 28 | so müssen doch ihre Gesetze, als reine praktische Vernunftgesetze für die | ||||||
| 29 | freie Willkür überhaupt, zugleich innere Bestimmungsgründe derselben | ||||||
| 30 | sein: obgleich sie nicht immer in dieser Beziehung betrachtet werden | ||||||
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| 34 | Daß man für die Naturwissenschaft, welche es mit den Gegenständen | ||||||
| 35 | äußerer Sinne zu thun hat, Principien a priori haben müsse, und daß es | ||||||
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