| Kant: AA VI, Die Religion innerhalb der ... , Seite 014 | |||||||
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| 01 | als nicht existirend anzusehen sei. - Hierauf antworte ich: Es Bedarf, | ||||||
| 02 | um diese Schrift ihrem wesentlichen Inhalte nach zu verstehen, nur der | ||||||
| 03 | gemeinen Moral, ohne sich auf die Kritik der p. Vernunft, noch weniger | ||||||
| 04 | aber der theoretischen einzulassen, und wenn z. B. die Tugend als Fertigkeit | ||||||
| 05 | in pflichtmäßigen Handlungen (ihrer Legalität nach) virtus phaenomenon , | ||||||
| 06 | dieselbe aber als standhafte Gesinnung solcher Handlungen | ||||||
| 07 | aus Pflicht (ihrer Moralität wegen) virtus noumenon genannt wird, so wird, so | ||||||
| 08 | sind diese Ausdrücke nur der Schule wegen gebraucht, die Sache selbst | ||||||
| 09 | aber in der populärsten Kinderunterweisung oder Predigt, wenn gleich | ||||||
| 10 | mit anderen Worten enthalten und leicht verständlich. Wenn man das | ||||||
| 11 | letztere nur von den zur Religionslehre gezählten Geheimnissen von der | ||||||
| 12 | göttlichen Natur rühmen könnte, die, als ob sie ganz populär wären, in | ||||||
| 13 | die Katechismen gebracht werden, späterhin aber allererst in moralische | ||||||
| 14 | Begriffe verwandelt werden müssen, wenn sie für jedermann verständlich | ||||||
| 15 | werden sollen! | ||||||
| 16 | Königsberg, den 26. Januar 1794. | ||||||
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