Kant: AA III, Kritik der reinen Vernunft ... , Seite 320 |
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| 01 | folgt, kann gar nicht geschlossen werden, daß das contradictorische Gegentheil | ||||||
| 02 | von A möglich, mithin A zufällig sei; denn dazu würde erfordert | ||||||
| 03 | werden, daß in derselben Zeit, da die Bewegung war, anstatt derselben | ||||||
| 04 | die Ruhe habe sein können. Nun wissen wir nichts weiter, als daß die | ||||||
| 05 | Ruhe in der folgenden Zeit wirklich, mithin auch möglich war. Bewegung | ||||||
| 06 | aber zu einer Zeit und Ruhe zu einer andern Zeit sind einander nicht | ||||||
| 07 | contradictorisch entgegengesetzt. Also beweiset die Succession entgegengesetzter | ||||||
| 08 | Bestimmungen, d. i. die Veränderung, keinesweges die Zufälligkeit | ||||||
| 09 | nach Begriffen des reinen Verstandes und kann also auch nicht auf das | ||||||
| 10 | Dasein eines nothwendigen Wesens nach reinen Verstandesbegriffen führen. | ||||||
| 11 | Die Veränderung beweiset nur die empirische Zufälligkeit, d. i. daß | ||||||
| 12 | der neue Zustand für sich selbst, ohne eine Ursache, die zur vorigen Zeit | ||||||
| 13 | gehört, gar nicht hätte stattfinden können zu Folge dem Gesetze der Causalität. | ||||||
| 14 | Diese Ursache, und wenn sie auch als schlechthin nothwendig angenommen | ||||||
| 15 | wird, muß auf diese Art doch in der Zeit angetroffen werden | ||||||
| 16 | und zur Reihe der Erscheinungen gehören. | ||||||
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