Kant: AA VI, Die Religion innerhalb der ... , Seite 154

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 muß, daß etwas ein göttliches Gebot sei, um es als meine Pflicht anzuerkennen,      
  02 ist die geoffenbarte (oder einer Offenbarung benöthigte)      
  03 Religion: dagegen diejenige, in der ich zuvor wissen muß, daß etwas      
  04 Pflicht sei, ehe ich es für ein göttliches Gebot anerkennen kann, ist die      
  05 natürliche Religion. - Der, welcher bloß die natürliche Religion für      
  06 moralisch=nothwendig, d. i. für Pflicht, erklärt, kann auch der Rationalist      
  07 (in Glaubenssachen) genannt werden. Wenn dieser die Wirklichkeit aller      
  08 übernatürlichen göttlichen Offenbarung verneint, so heißt er Naturalist;      
  09 läßt er nun diese zwar zu, behauptet aber, daß sie zu kennen und für      
           
     

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