Kant: AA VI, Die Religion innerhalb der ... , Seite 140

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Dieser Glaube enthält eigentlich kein Geheimniß, weil er lediglich      
  02 das moralische Verhalten Gottes zum menschlichen Geschlechte ausdrückt;      
  03 auch bietet er sich aller menschlichen Vernunft von selbst dar und wird daher      
  04 in der Religion der meisten gesitteten Völker angetroffen*). Er liegt      
  05 in dem Begriffe eines Volks als eines gemeinen Wesens, worin eine solche      
  06 dreifache obere Gewalt ( pouvoir ) jederzeit gedacht werden muß, nur daß      
  07 dieses hier als ethisch vorgestellt wird, daher diese dreifache Qualität des      
  08 moralischen Oberhaupts des menschlichen Geschlechts in einem und demselben      
  09 Wesen vereinigt gedacht werden kann, die in einem juridisch=bürgerlichen      
  10 Staate nothwendig unter drei verschiedenen Subjecten vertheilt sein      
  11 müßte. )      
           
           
    *) In der heiligen Weissagungsgeschichte der letzten Dinge wird der Weltrichter (eigentlich der, welcher die, die zum Reiche des guten Princips gehören, als die Seinigen unter seine Herrschaft nehmen und sie aussondern wird) nicht als Gott, sondern als Menschensohn vorgestellt und genannt. Das scheint anzuzeigen, daß die Menschheit selbst, ihrer Einschränkung und Gebrechlichkeit sich bewußt, in dieser Auswahl den Ausspruch thun werde; welches eine Gütigkeit ist, die doch der Gerechtigkeit nicht Abbruch thut. - Dagegen kann der Richter der Menschen, in seiner Gottheit, d. i. wie er unserm Gewissen nach dem heiligen von uns anerkannten Gesetze und unserer eignen Zurechnung spricht, vorgestellt (der heilige Geist), nur als nach der Strenge des Gesetzes richtend gedacht werden, weil wir selbst, wie viel auf Rechnung unsrer Gebrechlichkeit uns zu Gute kommen könne, schlechterdings nicht wissen, sondern bloß unsre Übertretung mit dem Bewußtsein unsrer Freiheit und der gänzlich uns zu Schulden kommenden Verletzung der Pflicht vor Augen haben und so keinen Grund haben, in dem Richterausspruche über uns Gütigkeit anzunehmen.      
           
    *†) Man kann nicht wohl den Grund angeben, warum so viele alte Völker in dieser Idee überein kamen, wenn es nicht der ist, daß sie in der allgemeinen Menschenvernunft liegt, wenn man sich eine Volks= und (nach der Analogie mit derselben) eine Weltregierung denken will. Die Religion des Zoroaster hatte diese drei göttlichen Personen: Ormuzd, Mithra und Ahriman, die hinduische den Brahma, Wischnu und Siwen (nur mit dem Unterschiede, daß jene die dritte Person nicht bloß als Urheber des Übels, so fern es Strafe ist, sondern selbst des Moralisch Bösen, wofür der Mensch bestraft wird, diese aber sie bloß als richtend und strafend vorstellt). Die ägyptische hatte ihre Phtha, Kneph und Neith, wovon, so viel die Dunkelheit der Nachrichten aus den ältesten Zeiten dieses Volks errathen läßt, das erste den von der Materie unterschiedenen Geist als Weltschöpfer, das zweite Princip die erhaltende und regierende Gütigkeit, das dritte die jene einschränkende Weisheit, d. i. Gerechtigkeit, vorstellen sollte. Die gothische verehrte ihren Odin (Allvater), ihre Freya (auch Freyer, die Güte) und [Seitenumbruch] *Thor, den richtenden (strafenden) Gott. Selbst die Juden scheinen in den letzten Zeiten ihrer hierarchischen Verfassung diesen Ideen nachgegangen zu sein. Denn in der Anklage der Pharisäer, daß Christus sich einen Sohn Gottes genannt habe, scheinen sie auf die Lehre, daß Gott einen Sohn habe, kein besonderes Gewicht der Beschuldigung zu legen, sondern nur darauf, daß Er dieser Sohn Gottes habe sein wollen.      
           
     

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