Kant: Briefwechsel, Brief 493, Von Theodor Gottlieb von Hippel. |
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Von Theodor Gottlieb von Hippel. | |||||||
24. Oct. 1791. | |||||||
Ew. Hochwohlgeb. nehme mir die Freyheit Innliegendes zum | |||||||
Durchlesen zu communiciren. Hr. Nicolovius, der mir diesen Brief | |||||||
seines Bruders mitgetheilt hat, hat mir nicht verboten einen solchen | |||||||
Gebrauch davon zu machen und er enthält auch keine Heimlichkeit; | |||||||
indessen kan er Sie doch einige Augenblicke amusiren. | |||||||
Herr Hofprediger Schultz hat mich auf Übermorgen (den | |||||||
nächsten Mittwoch) zur Mittagsmalzeit invitirt, und ich habe zugesagt. | |||||||
Zugleich aber hat die Frau Hofpredigerin mich ersucht Sie durch | |||||||
meinen Lampe zu eben derselben Malzeit inständigst zu invitiren. | |||||||
durch diesen Umschweif weiß ich nicht. Indessen wünsche ich | |||||||
daß Sie, durch diesen meinen Boten zusagen möchten um die | |||||||
zu haben Ihrer Gesellschaft zu genießen: der ich mit der vorzüglichsten | |||||||
jederzeit bin | |||||||
Ew. Hochwohlgeb. | |||||||
Des Herren | ganz ergebenster Diener | ||||||
Geheimen Rath v. Hippel | I Kant | ||||||
Hochwohlgeb. | d. 24 Oct. 1791. | ||||||
[ abgedruckt in : AA XI, Seite 300 ] [ Brief 492 ] [ Brief 494 ] [ Gesamtverzeichnis des Briefwechsels ] |