Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum Streit der ... , Seite 461 |
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01 | sie wollen nicht was dieses gewollt hätte wenn es erwachsen wäre. Soll | ||||||
02 | er studiren so muß er von allen Wissenschaften vorher die praeliminarien | ||||||
03 | kennen und das geschieht für die philosophische Fakultät. Hierbey muß | ||||||
04 | er sich wohl die Hälfte der Zeit der Akademischen Studien aufhalten | ||||||
05 | ehe er jenes ausmachen kann. | ||||||
06 | Zweite Seite |
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07 | Daß ein Mensch der von Natur ein Kind der Verdamnis ist durch | ||||||
08 | das Annehmen und Bekennen gewisser Formeln zu einem Kinde der | ||||||
09 | Seelichkeit umgewandelt wird ist offenbar ein Wunder weil es kein Mensch | ||||||
10 | für sich thun kann. Dieses Wunder wird in gewissen Kirchen nämlich | ||||||
11 | denen die der Staat für orthodox erklärt verrichtet und hindert man | ||||||
12 | daran den Geistlichen so heißt es | ||||||
13 | De par le Roi defense a Dieu | ||||||
14 | De faire miracles en ce lieu | ||||||
15 | So lautete die Aufschrift eines Schalks in Paris als das Thor zu dem | ||||||
16 | Kirchhof auf Königlichen Befehl vermauert wurde wo die Bekenner der | ||||||
17 | Wunder des Abts Paris bis dahin auf seinem Grabe getanzt hatten | ||||||
18 | da sie vorher lahm gewesen. | ||||||
19 | Das erste was die Natur bey einer Menschenmenge auf einem gewissen | ||||||
20 | begrentzten Boden will, ist: sie wollen alle frey seyn d. i. jeder | ||||||
21 | nach seinem Sinne neben einander leben consensus singulorum wodurch | ||||||
22 | eine Menge ein Volk wird und hier ist eine Vereinbarkeit welche durch | ||||||
23 | den Streit von Jedermann gegen jederman erzeugt wird logische Einheit | ||||||
24 | der Vergleichung, welche analytisch ist. - Das Zweyte ist synthetische | ||||||
25 | Einheit des Zweks wozu alle consentiren eine Regierung der sich jeder | ||||||
26 | unterwirft indem er seyne Freyheit durch die Freyheit Anderer einschränkt. | ||||||
27 | - Also ist hier ein Princip der Form des Zusammenseyns und zwar ein | ||||||
28 | Princip a priori indem entweder einer Alle oder alle zusammen jeden | ||||||
29 | Einzelnen beherrschen (denn daß Einige über die Übrigen herrschen | ||||||
30 | z. B. der Adel über das Volk würde status in statu abgeben, welches | ||||||
31 | wieder einen Streit der Menge gegen eine Menge abgeben würde). - | ||||||
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