Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum Streit der ... , Seite 445 |
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01 | in dieses über wenn er in jenen die ganze Religion setzt: - Es giebt | ||||||
02 | keinen Kirchenglauben in der Welt der von dieser Beymischung ganz | ||||||
03 | frey wäre indem sie alle im Glauben gewisser statutarischer Lehren und | ||||||
04 | Begehung eben solcher Pflichten (beydes zusammen Cultus genannt) | ||||||
05 | einen inneren Gehalt der Religion setzen obzwar darinn rechtgläubig zu | ||||||
06 | seyn Menschen ohne alle Moralität und Tugend gar wohl möglich ist. | ||||||
07 | Die Vielgötterey gehört zwar freylich zum Heydenthum; denn die Einheit | ||||||
08 | des moralischen Characters derselben wornach alle moralische Gesetze | ||||||
09 | zugleich ihre Gebote wären ist nur durch eine sehr unnatürliche Erdichtung | ||||||
10 | anzunehmen möglich. Aber sie ist nicht der eigenthümliche | ||||||
11 | Character des Heydenthums wie man gewöhnlich annimmt; der Monotheism | ||||||
12 | kan eben sowohl durch dieses verunreinigt werden. Denn einen | ||||||
13 | einigen Gott abgöttisch d. i. so zu verehren daß man im Kirchenglauben | ||||||
14 | das wesentliche der Religion setzet ist (als formale Idololatrie) von dem | ||||||
15 | Glauben viel Göttern zu dienen nur in der Weise unterschieden weil es | ||||||
16 | unendlich vielerley Satzungen geben könne als specifische Unterschiede | ||||||
17 | eines besondern Kirchenglaubens deren jeder seinen besondern Gott | ||||||
18 | zum Urheber haben könnte deren jedem man einen besondern Gott | ||||||
19 | vorsetzen kan. | ||||||
20 | LBl B 3 R I 94-95 |
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21 | *Alle Versinnlichung des Übersinnlichen (z. B. des Einflusses eines | ||||||
22 | himmlischen Geistes) kan nicht in einer unmittelbaren Erfahrung sondern | ||||||
23 | nur in den Wirkungen bestehen davon jenes als die uns unerforschliche | ||||||
24 | (ihrer Caußalität nach nicht begreifliche) Ursache angesehen wird die | ||||||
25 | folglich ihre Wirklichkeit nur durch die Heiligkeit des Lebenswandels als | ||||||
26 | Wirkung jenes Grundes beweisen kann.- Die Frage also welche den | ||||||
27 | Staat interessirt (der nicht sowohl auf die Glückseligkeit der Unterthanen | ||||||
28 | in einer künftigen sondern auf seine eigene in der Gegenwärtigen Bedacht | ||||||
29 | nimmt) ist: Bey welchem Glauben er wohl treuere Soldaten und bessere | ||||||
30 | freywillig folgsamere Bürger zu haben sich gewärtigen könne ob bey | ||||||
31 | dem der im statutarischen das Wesentliche und Seligmachende der Religion | ||||||
32 | setzt oder bey dem der inständig darauf dringt es in dem reinmoralischen | ||||||
33 | zu setzen indem er jenes doch als verehrungswürdiges Vehikel des letzteren | ||||||
34 | gelten läßt. - Es ist klar daß dieser Wahnglaube dem Staat gar keine | ||||||
35 | Sicherheit gebe daß er auf denjenigen welcher sich bewust ist daß er sein (Fortsetzung der Fußnote auf Seite 446) | ||||||
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