Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum Streit der ... , Seite 428

   
         
 

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  01 nur die Philosophie muß immer frey bleiben und kann endlich allein die    
  02 Entscheidung machen, indem sie die oberste Bedingung des praktischen    
  03 Vernunftgebrauchs enthält.    
         
  04 Die obere Fakultäten heißen darum so weil sie unter einer öffentlichen    
  05 Gesetzgebung stehen und ein Publikum in Ansehung seines Wohls zum    
  06 Gegenstande haben. 1. Ein solches da ein jeder Einzelne sich selbst gesetzgebend    
  07 ist welche Gesetze also wenn sie a priori nothwendig seyn sollen    
  08 moralisch=praktisch seyn müssen 2. Dasjenige was unter öffentlichen    
  09 Gesetzen des äußeren Gebrauchs der Freyheit steht mithin solchen welche    
  10 die gemeinsame menschliche Vernunft a priori giebt d. i. juridisch=practisch    
  11 sind 3 unter solchen welche unter empirischen von der Natur abgelerneten    
  12 folglich technisch=praktischen Gesetzen der Erhaltung der Personen im    
  13 Publikum stehen - Alle drey Machthabende Facultäten unter Leiteren    
  14 damit nicht Einzelne von Anderen misleitet werden in Ansehung dessen    
  15 was zu ihrem wesentlichen Bedarf gehört. Keine von allen kan sich auf    
  16 eigene Autorität gründen weil es eine jedem ihr unterworfene eigene    
  17 Angelegenheit ist. Sie ist nur eine öffentliche Anstalt der sich ein jeder    
  18 wie er es zu seinem Besten nöthig findet unterwirft - beneficia offeruntur    
  19 non obtruduntur. - Die Rechtsanstalt ist nur in Ansehung der Existenz    
  20 eines gemeinen Wesens selbst mit Zwang verbunden so fern aber ein    
  21 jeder darinn das Mein und Dein des Andern nicht antastet so ist er in    
  22 Privathandlungen von allem äußern Zwange frey. - Überhaupt sind    
  23 die öffentliche Anstalten nur dazu eingeführt damit ein jeder noch die    
  24 Mittel in Händen habe um seine eigene Zweke die er sich selbst setzt zu    
  25 befördern. - Man kann keinen Kranken zwingen sich curiren zu lassen.    
         
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Zweite Seite

   
         
  27 Die obere Facultäten sollten in Proporzion mit ihrer Wichtigkeit    
  28 alle doch als Wissenschaften eine liberale Denkungsart zur Hauptbedingung    
  29 ihres Geschäftes machen allein sie gerathen allmälig in Versuchung dieses    
  30 Geschäft als einer bloßen Lohnkunst zu treiben welches dadurch geschieht    
  31 daß sie solche in lauter Empirie verwandeln: und der Vernunft nur    
  32 einräumen sich so viel als zur Bestätigung oder Vertheidigung ihrer    
  33 Satzungen ihnen brauchbar zu seyn scheint einzuräumen.    
         
  34 Woraus nichts zum bessern Lebenswandel zu machen ist das gehört    
  35 nicht zur eigentlichen Religionslehre sondern nur der Glaubenslehre    
         
         
     

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