Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum Streit der ... , Seite 426 |
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01 | Analogie zwischen der Schwierigkeit etwas äußeres als das | ||||||
02 | Meine anzusehen d. i. dem idealismus iuridicus und der des innern | ||||||
03 | Bewustseyn meiner Vorstellungen als ein Bewustseyn äußerer | ||||||
04 | Dinge und deren Wirklichkeit anzusehen. idealismus transscendentalis | ||||||
05 | auch wohl psychol: | ||||||
06 | Um ein pactum sociale zu einer republick zu stiften muß schon eine | ||||||
07 | republick daseyn Folglich kann sie nicht anders wie durch Gewalt nicht | ||||||
08 | durch Einstimmung gestiftet werden. | ||||||
09 | LBl G 26 R III 83-88 |
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10 | Erste Seite |
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11 | Erstlich die fabrikmäßige Bearbeitung der Köpfe der Studirenden | ||||||
12 | um Gelehrte zu werden. - Nicht so in der Medicin (durch Vertheilung | ||||||
13 | der Arbeiten) | ||||||
14 | Der Streit der Facultäten. |
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15 | Die wesentliche Angelegenheit der Menschen ist dreyfach. 1. Am | ||||||
16 | Leibe (und der davon abhängigen Seele) gesund, 2. ein rechtliches und | ||||||
17 | somit glückliches Mitglied des gemeinen Wesens während dem Leben | ||||||
18 | 3. nach demselben ewig seelig zu seyn. - Man könte hier wohl sagen | ||||||
19 | der kurze Weg dazu ist a. Sey mäßig in jedem Genuß und duldend auf | ||||||
20 | die Selbsthülfe Deiner Natur wo Deine Übel schon mit ihr verwebt | ||||||
21 | sind. b. Thue niemand Unrecht. 3. Führe Deinen Lebenswandel mit | ||||||
22 | gewissenhaftigkeit als ob Du Dich eines künftigen Weltrichters zu gewärtigen | ||||||
23 | habest. - a Die theologische b iuridische c philosophische Facultät. | ||||||
24 | Wenn man bey den der Vernunft nach wichtigsten Angelegenheiten | ||||||
25 | anfängt so stehen diese Angelegenheiten in der Umgekehrten Ordnung | ||||||
26 | von derjenigen die wir zu Herzen nehmen und die obere Facultäten | ||||||
27 | sind ihrer Ordnung nach 1 Die theologische 2 juristische 3 medicinische | ||||||
28 | Facultät. - Allein da alle Facultäten große Zurüstungen von Gelehrsamkeit | ||||||
29 | machen, die erste viel Geschichte und alte Sprachkentnis, die | ||||||
30 | zweyte Römische Reichs= und innere Landesgesetze und deren Ausleger | ||||||
31 | erfordern die dritte viel physikalische Kenntnis des Körpers der Elemente | ||||||
32 | außer ihm der Veränderungen in der Luft und der ganzen Natur so | ||||||
33 | können jene Vorschriften nimmermehr gnug seyn denn dazu werden | ||||||
34 | gar keine Facultäten erfordert Vielmehr würde der welcher sich auf die | ||||||
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