Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Die Metaphysik der ... , Seite 395

   
         
 

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Zweite Seite

   
         
  02 Auf die Art und weil es nur auf die Form der obligation ob sie    
  03 stricte oder late sey ankommt kann es auch innere (eben so wohl als    
  04 äußere) Rechtspflichten geben. Beyde würden also officia iuris heißen    
  05 die erstere officia iuris interni (erga seipsum) die zweyte officia iuris    
  06 externi sive juridica - Was die Tugendpflichten anlangt so würden sie so    
  07 wohl officia Ethices ethica als officia ethices iuridica enthalten d. i. die    
  08 Tugendpflichten würden die Beobachtung aller Pflichten sie mögen nun    
  09 von vollkommener oder unvollkommener Verbindlichkeit seyn in sich enthalten    
  10 nämlich die Beobachtung derselben als moralische Gesinnung in    
  11 Erfüllung seiner Pflicht überhaupt.    
         
  12 Es ist aber noch eine Ober Eintheilung aus einem höheren und    
  13 dem höchsten Gesichtspunkt zu machen und dieser ist die Idee von einer    
  14 moralischen Gesetzgebung überhaupt der nicht mehr ein Glied der Eintheilung    
  15 eines noch höheren Begrifs ist denn über das Gesetz weil auf    
  16 ein solches alles bezogen werden muß worüber man etwas moralisch    
  17 denken will kann kein oberer Begrif (der moralisch wäre) gedacht werden.    
  18 Die Idee der Gesetzgebung ist nämlich entweder immanent oder transscendent.    
  19 Die erste ist die von Menschen die andere die nur von einem    
  20 moralischen Urheber der Menschen (und der Natur überhaupt) dessen    
  21 Wille für uns schlechthin Gesetz ist herrühren kann. Da wir nun von einem    
  22 Urheber als einem moralischen Wesen uns nur dadurch einen Begrif    
  23 machen können, daß wir uns seinen Willen als mit den Gesetzen der    
  24 Moralität die der Mensch sich selber vorschreibt also nur so fern als die    
  25 Gesetzgebung immanent ist einen Begrif machen können so ist die Idee    
  26 einer moralischen Gesetzgebung die doch nicht als Autonomie der menschlichen    
  27 Vernunft gedacht werden soll transscendent d. i. sie übersteigt alle    
  28 unsere Begriffe und unser theoretisch Erkentnis derselben ist nichts. -    
  29 Weil aber ein practisches Bedürfnis der Vernunft in uns ist dennoch eine    
  30 solche Gesetzgebung zu denken weil ohne sie die moralische Gesetze der    
  31 Vernunft autonom nicht den vollständigen ihnen angemessenen Effekt    
  32 haben würden (so viel wir einsehen) so muß man sich eine Gesetzgebung    
  33 denken, deren Idee analogisch mit der menschlichen immer noch ein in    
  34 praktischer Rücksicht für uns gültiges Erkentnis ist: mithin alle unsere    
  35 Pflichten zugleich als Göttliche Gebothe deren Inbegrif Religion    
  36 heißt    
         
         
     

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